Rechtsprechung
| RG, 28.05.1932 - I 310/31 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 136, 320
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90
"ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des …
Darüber hinaus ist in Anlehnung an die patentrechtliche Rechtsprechung (RGZ 136, 320, 321; 148, 146, 147 f.;… vgl. Benkard/Rogge, aaO § 139 Rdn. 17) ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Urhebers an der Geltendmachung der Ansprüche aus Rechtsverletzung neben dem Klagerecht des Nutzungsberechtigten dann anzunehmen, wenn ihm aus der Lizenzvergabe fortdauernde materielle Vorteile erwachsen (…Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. Aufl., § 128 II 1 [S. 543];… Schricker/Wild, Urheberrecht, § 97 Rdn. 29;… Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 7. Aufl., S 97 Rdn. 9;… einschränkend v. Gamm, Urheberrecht, § 97 Rdn. 16;… ebenso ders. in Geschmacksmusterrecht, 2. Aufl., § 3 Rdn. 48; vgl. auch OLG München GRUR 1984, 524, 525; a.A. Möhring/Nicolini, Urheberrecht, § 97 Anm. 6 b dd). - BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 165/03
Pfändungsschutz für Lizenzgebühren
Sie kann auch eine Abgabe auf jeden erzeugten oder veräußerten Gegenstand (Stücklizenz) oder nach sonstigen Berechnungsmaßstäben bemessen sein (als ein Hundertsatz vom Umsatz, RGZ 136, 320). - BGH, 06.02.1976 - I ZR 110/74
Vorausetzungen der Zulassung einer Widerklage - Verwertungsrechte an den Werken …
Darüber hinaus kann ihr auch hinsichtlich der übertragenen Verwertungsrechte die Klageberechtigung nicht abgesprochen werden, soweit es um die Geltendmachung eines eigenen Schadens geht, der ihr durch eine - unter die übertragene Verwertung fallende - Verletzungshandlung entstanden ist (vgl. RGZ 136, 320, 321; RG GRUR 1943, 169, 172 - Eierbrutapparat),.Die Firma G. kann zwar gegebenenfalls auch ihrerseits Schadensersatz von der Klägerin verlangen, Jedoch nur in Höhe der ihr selbst erwachsenen Schäden; diese kann sie nur unter Abzug der Lizenz berechnen, die sie dann der Beklagten als Rechtsinhaberin zu zahlen gehabt hätte, wenn sie die deren Verwertungsrecht verletzenden Vervielfältigungsstücke hergestellt haben würde (RGZ 136, 320, 321; RG GRUR 1943, 169, 172 - Eierbrutapparat).
- BGH, 11.11.1966 - Ib ZR 91/64 Mit dem von der Revision angeführten Fall, daß der Patentinhaber vom Lizenznehmer voll abgefunden worden ist und deshalb durch Verletzungen des Patents nicht mehr an seinem Vermögen geschädigt werden kann (RGZ 136, 320, 321), läßt der vorliegende Sachverhalt sich nicht vergleichen,.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".