Rechtsprechung
| RG, 23.09.1932 - VII 94/32 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 137, 259
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90
1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von …
Das Reichsgericht (RG) hat eine Leibrente u. a. verneint bei nicht fest bestimmten lebenslänglich wiederkehrenden Bezügen (z. B. Altenteil und allgemein gehaltene Unterhaltszusagen; vgl. RG-Urteile vom 5. April 1922 V 591/21, RGZ 104, 272; vom 23. September 1932 VII 94/32, RGZ 137, 259) sowie bei fest bestimmten Bezügen, wenn die Leistungspflicht an die Bedürftigkeit des Berechtigten oder die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten geknüpft ist (z. B. RG-Urteil vom 17. September 1925 IV 159/25, RGZ 111, 286). - RG, 19.03.1936 - IV 277/35
1. Wann ist der Unterhaltsvertrag geschiedener Ehegatten als Leibrentenvertrag …
Dieser Begriff ist nicht erfüllt, wenn die Einzelleistungen von künftigen wirtschaftlichen Voraussetzungen abhängen (RGZ 137, 259) oder nur unter dem Vorbehalt gleichbleibender Verhältnisse zugesagt sind (RGZ 111, 286). - BFH, 24.10.1978 - VIII R 172/75
Betriebsübertragung - Außerbetriebliche Versorgungsrente - Versorgungsbedürfnis …
RGZ 137, 259).
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