Rechtsprechung
| RG, 20.04.1932 - IX 35/32 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1932,565) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 138, 21
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 29.11.1983 - VI ZR 137/82
Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Eishockey-Bundesligaspiels
Das entspricht ständiger Rechtsprechung (s. RGZ 138, 21; BGH Urteile vom 19. Oktober 1959 - VII ZR 160/58 = VersR 1960, 22 betreffend ein öffentliches Skispringen; vom 2. April 1962 - III ZR 15/61 = VersR 1962, 618 hinsichtlich eines Autorennens; Senatsurteile vom 29. Oktober 1974 - VI ZR 159/73 = VersR 1975, 133 für ein besuchsoffenes Reitertraining und vom 26. November 1974 - VI ZR 164/73 = VersR 1975, 329 für ein internationales Motorrad- und Wagen-Grasbahn- Rennen; zustimmend für viele: Börner, Allgemeine Sportstättenhaftung, Diss. - OLG Frankfurt, 24.02.2011 - 3 U 140/10
Verkehrssicherungspflichten des Veranstalters von Fußballspielen
Auch das entspricht ständiger Rechtsprechung (s. RGZ 138, 21; BGH VersR 1960, 22 betreffend ein öffentliches Skispringen; BGH VersR 1962, 618 hinsichtlich eines Autorennens; BGH VersR 1975, 133 für ein besuchsoffenes Reitertraining; BGH VersR 1975, 329 für ein internationales Motorrad- und Wagen-Grasbahn- Rennen; BGH VersR 1984, 164 bei einem Bundesliga-Eishockeyspiel). - BGH, 02.10.1979 - VI ZR 245/78
Verkehrssicherungspflicht des Verantwortlichen einer Massenveranstaltung …
Der Revision ist zwar zuzugeben, daß die Rechtsprechung - soweit ersichtlich - im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für Grundstücke bisher fast ausschließlich verlangt hat, der Verkehrssicherungspflichtige habe durch das Eingreifen Dritter konkretisierte Gefahren dann abzuwenden, wenn sie von dem Zustand des Grundstücks (z.B. Bebauung, Glatteisbildung) oder der eigentlichen Zweckbestimmung (z.B. Fußballspiel) ausgehen (RGZ 138, 21; BGH, Urteile vom 12. Oktober 1965 - VI ZR 92/64 = VersR 1965, 1157; vom 13. Juli 1967 - III ZR 165/66 = VersR 1967, 981 …und vom 16. September 1975 - VI ZR 156/74 = a.a.O.).
- OLG Brandenburg, 09.11.2022 - 7 U 216/20
Haftung des Vorstandsmitglieds eines Reit- und Fahrvereins wegen eines Unfalls …
Der Veranstalter eines Kutschenbildes schafft - ähnlich dem Veranstalter eines sportlichen Wettkampfes mit öffentlichem Interesse, zu dem Zuschauer gegen Entgelt eingeladen werden - eine Gefahr, indem er den Zustand, von dem für die Zuschauer eine Gefährdung ausgehen kann, herbeiführt oder andauern lässt (RGZ 138, 21 ; BGH, Urteil vom 19.10.1959 - VII ZR 160/58, VersR 1960, 22 ; Urteil vom 2.4.1962 - III ZR 15/61, VersR 1962, 618 ). - BGH, 22.09.1959 - VI ZR 168/58
Rechtsmittel
Nach anerkannter Rechtsprechung ist jeder dafür verantwortlich, daß die ihm gehörenden und von ihm benutzten beweglichen und unbeweglichen Sachen den ordnungsmäßigen menschlichen Verkehr tunlichst nicht gefährden (RGZ 89, 385; 90, 68; 138, 21). - BGH, 12.10.1965 - VI ZR 92/64
Verkehrssicherungspflicht des Benutzers eines Fabrikgrundstücks
Nach anerkannter Rechtsprechung ist jeder dafür verantwortlich, daß die ihm gehörenden oder von ihm benutzten beweglichen und unbeweglichen Sachen den ordnungsgemäßen Verkehr nicht gefährden (RGZ 89, 385; 90, 68; 138, 21).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.