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Rechtsprechung
   RG, 04.11.1932 - III 14/32   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1932,427
RG, 04.11.1932 - III 14/32 (https://dejure.org/1932,427)
RG, Entscheidung vom 04.11.1932 - III 14/32 (https://dejure.org/1932,427)
RG, Entscheidung vom 04. November 1932 - III 14/32 (https://dejure.org/1932,427)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 138, 259
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 11.06.1952 - III ZR 181/51

    Rechtsmittel

    An anderer Stelle weist Drews darauf hin, dass das "pflichtmässige Ermessen" der Polizei nicht etwa völlig freie Hand lasse und nicht in ihr unbeschränktes Belieben stelle, ob sie bei einer zu ihrer Kenntnis gelangenden polizeilichen Gefahr eingreifen wolle oder nicht, sondern von ihr in jedem Fall ernste sachliche Prüfung und sachliche Polizeigründe für ihre Entschliessung fordere (…a.a.O. S. 47; vgl. hierzu auch RGZ 138, 259 [262]).

    Soweit jedoch die Verwaltungsentscheidung im Rahmen des Ermessens auf Grund sachlicher Abwägung von Gründen und Gegengründen getroffen worden ist, scheidet eine Amtspflichtverletzung auch dann aus, wenn dem Richter die getroffene Entscheidung unrichtig oder unzweckmässig erscheint (RGZ 138, 259 [262]; 147, 179 [183]).

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