Rechtsprechung
| RG, 04.10.1932 - II 160/32 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 138, 28
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 22.12.1955 - II ZR 237/54
Nutzungsentschädigung bei Abzahlungsgeschäft
Der bei der Weiterveräußerung durch den Verkäufer erzielte Erlös bietet zwar einen gewissen Anhaltspunkt für den Wert im Zeitpunkt der Rücknahme (RGZ 138, 28 [35]; 147, 344 [352]), entscheidend ist aber stets der objektive Wert, der hier durch eine amtliche Schätzung ermittelt worden ist.Wenn sich in der Praxis der Tatsachengerichte entgegen dem Wortlaut des Gesetzes gleichwohl in beiden Punkten die Gewohnheit einer Trennung eingebürgert hat, so mag das zwar nicht grundsätzlich zu beanstanden sein (RGZ 138, 28 ff [33]; 147, 344 [351]), aber es darf dabei nicht verkannt werden, daß eine solche Unterscheidung die Gefahr von Rechtsirrtümern in sich birgt, die sich umsomehr auswirken können, je schematischer vorgegangen wird.
Die vereinbarte Miete ist dazu bestimmt, dem Vermieter einen Ausgleich für diese Wertminderung zu bieten (RGZ 138, 28 ff [33]; 147, 344); der Mietzins enthält, wie auch das Reichsgericht in der Entscheidung des Großen Senats vom 16. Mai 1942 (RGZ 169, 140 ff [144]) mit aller Deutlichkeit betont hat, schon diejenige Wertminderung, die bei Abschluß des Vertrages vorauszusehen war.
- BGH, 10.11.1954 - II ZR 21/54
Abzahlungsgeschäft
Diese etwa hierdurch bedingten Verluste soll der Abzahlungsverkäufer nach § 2 AbzG nicht tragen (RGZ 138, 28 [34]); daher ist dem Beklagten gerade im vorliegenden Rechtsstreit, in dem die Klägerin selbst vorgetragen hat, dass die Preise für gebrauchte Fahrzeuge im ständigen Sinken begriffen seien und ihre Verwertung im Herbst, wenn überhaupt, nur mit erheblichem Verlust möglich sei, durch die Versteigerung nur ein Teil desjenigen Betrages zugute gekommen, auf welchen er nach dem Abzahlungsgesetz Anspruch hat.Ein solcher Konjunkturverlust war aber nicht in die Berechnung einzustellen (RGZ 138, 28 [34]).
- BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 73/84
Mietvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft - Form des Widerrufs
aa) Für den Anspruch auf Überlassungsvergütung nach § 1d III AbzG kommt es - ebenso wie für den entsprechenden Anspruch aus § 2 I 2 AbzG - nicht darauf an, ob und inwieweit der Bekl. das Gerät tatsächlich benutzt hat (RGZ 138, 28 (32); 169, 140 (143); BGH, NJW 1959, 2014 = LM § 2 AbzG Nr. 4 = WM 1959, 1038 (1039); Klauss-Ose, § 1d Klauss-Ose 369). - BGH, 14.06.1967 - VIII ZR 49/65
Berücksichtigung des merkantilen Minderwertes bei der Restwertberechnung eines …
Das Gesetz will den Abzahlungsverkäufer nur so stellen, wie er gestanden hätte, wenn er das Geschäft nicht abgeschlossen hätte (so schon RGZ 138, 28, 36).
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