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Rechtsprechung
   RG, 12.12.1932 - VIII 431/32   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1932,377
RG, 12.12.1932 - VIII 431/32 (https://dejure.org/1932,377)
RG, Entscheidung vom 12.12.1932 - VIII 431/32 (https://dejure.org/1932,377)
RG, Entscheidung vom 12. Dezember 1932 - VIII 431/32 (https://dejure.org/1932,377)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 139, 103
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54

    ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher …

    Die Auskunft, die im Rahmen einer Geschäftsverbindung erteilt wird, muß daher auf rechtlich verpflichtender Gewissenhaftigkeit beruhen (RGZ 139, 103 [105]; 162, 129 [154]).
  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 213/83

    Formularbestimmungen über Kreditdatenübermittlung, Stundungszinsen, Vorfälligkeit

    In diesen Fällen ergibt sich die grundsätzliche Verpflichtung der Bank zur Geheimhaltung von personenbezogenen Kreditdaten aus dem Kreditvertrag (RGZ 139, 103; BGH Urteil vom 26. Oktober 1953 - I ZR 156/52 = BB 1953, 993; BGHZ 27, 241, 246; Rehbein ZHR 149 (1985), 139, 141;… Sichtermann/Kirchherr aaO S. 65, 111 ff. m. w. Nachw.;… weitere Nachweise auch bei Canaris, Bankvertragsrecht 2. Bearbeitung Rn. 42 Fußn. 4).
  • BGH, 28.04.1954 - II ZR 279/53

    Freizeichnung für Bankauskünfte

    Wenn aber eine Bank, die über die Kreditwürdigkeit eines Kunden befragt worden ist, eine Irreführung des Anfragen den nur bei Anführung solcher Umstände verhüten kann, zu deren Mitteilung die Bank angesichts dieser Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Kunden nicht befugt ist, so muß die Bank die Auskunftserteilung ablehnen, und zwar auch dann, wenn zu befürchten ist, daß hieraus für ihren Kunden ungünstige Schlüsse gezogen werden können (RGZ 139, 103 [106]).
  • BGH, 26.10.1953 - I ZR 156/52

    Rechtsmittel

    Sie ist seit langem als selbstverständlicher Bestandteil des Bankvertrages allgemein anerkannt (RGZ 126, 50 [52]; 139, 103).
  • BGH, 04.01.1956 - V ZR 225/54

    Rechtsmittel

    Sie bezieht sich hier auf Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 91, 80; 139, 103), Diese liegen aber tatbestandlich ganz anders.
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