Rechtsprechung
| RG, 24.11.1932 - VIII 331/32 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 139, 17
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 05.05.2011 - IX ZR 176/10
Aufhebung eines vorläufig vollstreckbaren Berufungsurteils: Örtliche …
Der folgende Satz drei betrifft die Frage, wie weit die einmal entstandene Erstattungspflicht reicht (RGZ 139, 17, 21 f; BAGE 11, 202, 206; 12, 158, 167;… Becker-Eberhardt in Rosenberg/Gaul/Schilken/Becker-Eberhardt, aaO § 15 Rn. 34;… Baur/Stürner/Bruns, Zwangsvollstreckungsrecht, 13. Aufl., Rn. 15.37). - BGH, 18.05.1966 - IV ZR 105/65
Rückgabe von Geschenken unter Verlobten
Allerdings hat das Reichsgericht (RGZ 139, 17, 22) hinsichtlich der in zahlreichen Bestimmungen des BGB enthaltenen Verweisungen ausgesprochen, daß in allen den Fällen, in denen es sich nicht an sich schon um echte Bereicherungsfälle handelt, die Bezugnahme auf die Bereicherungsvorschriften nicht der Festlegung der Tatbestände, durch die eine Herausgabepflicht erzeugt wird, dient, sondern dazu, den Umfang einer als bereits vorhanden angenommenen Herausgabepflicht zu begrenzen. - LAG Köln, 10.02.2006 - 11 (13) Sa 1214/05
Beschwer, Rechtsmittelverzicht, Zurückbehaltungsrecht
Erstaunlicher weise beziehen sich beide Meinungen auf die gleichen zwei Entscheidungen des Reichsgerichts (Urteil vom 01.11.1924 - V 322/22 - RGZ 109, 104 und Urteil vom 24.11.1932 - VIII 331/32 - RGZ 139, 17).
- BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64
Siedlungsverfahren. Formnichtigkeit
Auf jeden Fall enthält der § 556 Abs. 2 EGB nachgiebiges Recht (RGZ 139, 17, 19; 160, 88, 91 f; Urteil des Senats vom 26. Februar 1965, V ZR 64/64, S. 23), und der Umstand, daß nicht nur die Beklagte, sondern auch die Klägerin Hilfsanträge auf Zug um Zug-Leistung gestellt hat, deutet auf eine Bereitwilligkeit beider Parteien hin, die sich aus der zeitweiligen Überlassung des Waldes an die Beklagte ergebenden beiderseitigen Ansprüche im vorliegenden Rechtsstreit endgültig zu bereinigen. - BGH, 03.07.1963 - V ZR 221/62
Rechtsmittel
Allein diese Vorschrift ist nicht zwingend, sie kann abbedungen werden (RGZ 139, 17; Urteil des Reichsgerichts vom 26. März 1924 III 814/23 Nachschlagewerk des Reichsgerichts 556 Nr. 7). - BGH, 24.09.1954 - V ZR 44/53
Rechtsmittel
Das Reichsgericht hat nun zwar in mehreren Entscheidungen (RGZ 81, 204 [206]; 139, 17 [22]) ausgesprochen, es gebe zahlreiche Vorschriften, nach denen die Herausgabe eines Geleisteten oder eine Vergütung in Geld nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung gefordert werden könne.
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