Rechtsprechung
| RG, 13.01.1933 - II 236/32 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 139, 205
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 24.11.1954 - VI ZR 143/53
Anwendungsbereich des Abzahlungsgesetzes
Kennzeichnend ist, daß sich zwei Urteile des Reichsgerichts aus dem Gebiete des Abzahlungsrechts gerade mit dem Handel von Lastkraftwagen befassen und die Anwendung des Abzahlungsgesetzes als selbstverständlich unterstellen (RGZ 139, 205; 146, 182), ebenso wie mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs die Anwendung des Abzahlungsgesetzes auf Kraftwagenkäufe zum Gegenstand ben (vgl. die im Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs von Lindenmaier-Möhring zum Abzahlungsgesetz abgedruckten Urteile).In der Vermeidung dieses nach Ansicht des Gesetzgebers sozialpolitisch unerwünschten Ergebnisses hat auch das Reichsgericht (RGZ 139, 205 [207]) zutreffend den Sinn des § 5 Abzahlungsgesetz gesehen.
Gerade weil die Bestimmungen des Abzahlungsgesetzes in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter Voranstellung ihres Schutzzwecks ausgelegt werden müssen (RGZ 139, 205 [208]; BGHZ 3, 257), erscheint es geboten, den Schutz des § 5 Abzahlungsgesetz dem Käufer auch dann zu gewähren, wenn diesem die gekaufte Sache im Wege der Verwertung in der Zwangsvollstreckung durch den Verkäufer entzogen wird.
- BGH, 30.10.1956 - VIII ZR 77/56
Zwangsversteigerung einer Abzahlungskaufsache
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 10.11.1954 - II ZR 21/54
Abzahlungsgeschäft
§ 6 AbzG lasse erkennen, dass es bei der Anwendung des Gesetzes in erster Linie auf den wirtschaftlichen Erfolg der jeweils gegebenen Sachlage ankomme (RGZ 139, 205 [207, 208]; RGZ 146, 182 [189]).
- BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 301/56 Es entspricht indessen der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der auch der Bundesgerichtshof gefolgt ist, daß das Prozeßgericht auf eine entsprechende Einwendung des Beklagten zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, die Frage zu klären; ob eine spätere Vollstreckung auch zum Ziele führe, und die Prüfung dieser Frage dem Vollstreckungsverfahren überlassen kann (RGZ 137, 50; 139, 205, 205; 162, 298, 300; BGH NJW 1954, 635).
- BGH, 25.11.1970 - VIII ZR 2/69
Abzahlungsverkäufer vollstreckt in die Kaufsache
Diesen Zweck hat schon das Reichsgericht (RGZ 139, 205, 207 f; 146, 182, 189) darin gesehen, das Gesetz wolle den Käufer davor schützen, daß er Besitz und Nutzungen des Kaufgegenstandes verliere und gleichwohl für die Zahlung des Kaufpreises haftbar bleibe; es komme deshalb nicht darauf an, ob der Verkäufer den Besitz der Kaufsache zurückerlange, sondern darauf, ob der Käufer auf Veranlassung des Verkäufers den Besitz und die Nutzungsmöglichkeit einbüße, was im Einzelfall unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu beurteilen sei. - BGH, 19.04.1961 - VIII ZR 11/60 Denn Sinn und Zweck des § 5 AbzG ist es, den Käufer davor zu schützen, daß er auf Veranlassung des Verkäufers den Besitz an der ihm verkauften Ware und damit die Möglichkeit verliert, sie zu nutzen, dennoch aber zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet bleiben soll: (RGZ 139, 205, 207; 146, 182, 189; BGHZ 15, 171, 173; 15, 241, 245, 249; auch 22, 123, 125, 127;… Crisolli/Ostler, Abzahlungsgesetz 5. Aufl. § 5 Anm. 2, 77, 80).
- BGH, 06.02.1963 - VIII ZR 140/62
Pfändung der Kaufsache durch Abzahlungsverkäufer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 02.02.1954 - I ZR 2/53
Rechtsmittel
Maßgebend für die Anwendung des § 5 AbzG ist allein der objektive Tatbestand (RGZ 139, 205 [207]). - BGH, 11.10.1962 - VII ZR 156/61
Arglistige Täuschung über das Vorliegen eines Darlehensvertrages - Bestätigung im …
Zu einer derartigen Rechtsfolge besteht aber kein Bedürfnis, wenn der Käufer trotz der Pfändung den unmittelbaren Besitz und die Möglichkeit der Nutzung der gepfändeten Sache behält (vgl. BGHZ 3, 257; BGHZ 15, 171; 15, 241; 19, 326; 22, 123; BGH LM Nr. 9 zu § 5 AbzG; Nr. 2 zu § 6 AbzG; BGH NJW 1954, 185; RGZ 139, 205; 146, 182; OLG Celle NJW 1959, 1444;… Crisolli-Ostler, AbzG 5. Aufl. § 5 A, 2, 77, 80, 126-131; Selb JZ 1959, 585).
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