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| RG, 28.11.1932 - IV 263/32 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 139, 41
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 08.07.2015 - 11 U 135/14
Rechte eines Erben bei unwiderruflicher Anordnung der Verwaltung des Nachlasses …
Im Übrigen wird der Verzicht auf das Widerrufsrecht als wirksam angesehen, wenn die Anordnung in der für die Ernennung eines Testamentsvollstreckers geltenden Form - also durch Testament oder Erbvertrag (…Münchener Kommentar/Zimmermann § 2197 Rdn. 3;… Palandt/Weidlich, BGB, 74. Aufl., § 2197 Rdn. 1) - getroffen wird (Staudinger/Reimann, BGB, Neubearbeitung 2012, Vor § 2197 Rdn. 71 unter Bezug auf RGZ 139, 41). - OLG Hamm, 18.09.1995 - 15 W 248/95
Vorbehalt der Anordnung von Testamentsvollstreckung für den Vertragserben
Insoweit ist in Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1962, 912; RGZ 139, 41; KG JW 1938, 2746; KG DNotZ 1942, 101 und DNotZ 1967, 438) und Schrifttum (…vgl. Staudinger/Kanzleiter, BGB , 12. Aufl., § 2289 Rdnr. 12;… RGRK/Kregel, BGB , 12. Aufl., § 2289 Rdnr. 1;… MünchKomm/Musielak, BGB , 2. Aufl., § 2289 Rdnr. 13;… Dittmann/Reimann/Bengel, Testament und Erbvertrag, 2. Aufl., § 2289 Rdnr. 20) anerkannt, daß der Vertragserbe regelmäßig durch die nachträgliche einseitige Anordnung einer Testamentsvollstreckung im Sinne der vorgenannten Vorschrift beeinträchtigt wird und diese Anordnung unwirksam ist.
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