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| RG, 30.11.1932 - IX 106/32 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 139, 58
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 15.06.1960 - V ZR 191/58
Wirksamkeit der Erklärung einer Gemeinde, sie übe ein Vorkaufsrecht aus
Auch im Urteil vom 30. November 1932 (RGZ 139, 58) hat das Reichsgericht keinen anderen Standpunkt eingenommen (S. 61/62); zur Frage einer rückwirkenden, später formgerecht vorgenommenen Genehmigung ist in diesem Urteil nicht Stellung genommen, sondern nur zur Frage der späteren Ergänzung einer Erklärung, die den gesetzlichen Voraussetzungen über die ordnungsmäßige Vertretung nicht entspricht (S. 64). - BGH, 16.11.1978 - III ZR 81/77
Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs - Nutzung eines Uferstreifens - …
Daher geht es nicht um einen Verstoß gegen Formvorschriften, sondern um die Frage, ob die zur Vertretung berufenen Organe innerhalb ihrer - durch derartige Vorschriften näher ausgestalteten - Vertretungsmacht gehandelt haben und die Verpflichtungserklärung damit für die Gemeinde bzw. den Gemeindeverband rechtsverbindlich ist (BGHZ 32, 375, 380; BGH NJW 1966, 2402/3; RGZ 64, 408, 414; 82, 7, 8; 139, 58, 61, 62;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 125 Rdn. 24;… MünchKomm-Förschler § 125 Rdn. 18;… Palandt/Heinrichs BGB 37. Aufl. § 125 Anm. 1 b;… Hofmann/Beth/Dreibus a.a.O. § 49 GemO Anm. 1, 5;… Häsemeyer, Die gesetzliche Form der Rechtsgeschäfte, 1971, S. 180 f; vgl. ferner BAG AP BGB § 125 Nr. 7; Gönnenwein, Gemeinderecht 1963 S. 349 ff, 356 ff; a.A. - reiner Formverstoß - BGHZ 21, 59, 66; BGH NJW 1958, 866;… Reinicke, Die Rechtsfolgen formwidrig abgeschlossener Verträge, 1969, S. 141 ff; kritisch auch H.P. Westermann Anm. zu BAG AP BGB § 125 Nr. 7). - BGH, 24.01.1986 - V ZR 244/84
Grundbuchberichtigungsanspruch - Widerlegung der Eigentumsvermutung - Preußisches …
Das Reichsgericht hat zu der ähnlichen Bestimmung des § 88 Abs. 4 Nr. 7 der Preußischen Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß als unverzichtbare Voraussetzung für ein gültiges Verpflichtungsgeschäft eine einheitliche, die Unterschrift beider Gesamtvertreter tragende Urkunde vorliegen müsse; fehle eine notwendige Unterschrift, so komme erst mit deren Nachholung eine formgerechte und damit wirksame Erklärung zustande, andernfalls sei der Vertrag nicht rechtswirksam (RGZ 67, 269, 270; 73, 73, 74/75; 139, 58, 64; vgl. auch RGZ 104, 205, 206 zur ähnlichen Vorschrift des § 56 Nr. 8 der Preußischen Städteordnung vom 30. Mai 1853). - BGH, 16.03.1951 - V ZR 78/50
Rechtsmittel
Gleichartige Bestimmungen enthalten die Landgemeindeordnung für die 7 östlichen Provinzen (§ 88 Ziff 7) und die entsprechenden Bestimmungen für einen Teil der anderen Provinzen (…Brauchitsch a.a.O. S 216; vgl. RGZ 139, 58 [63]); diese Bestimmungen finden auch auf die Bestätigung der Aufsichtsbehörde Anwendung.
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