Rechtsprechung
| RG, 25.04.1933 - II 411/32 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 140, 303
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 16.10
Aufsichtsrat; Aufsichtsrat, fakultativer; Aufsichtsratsmitglied; Auslegung; …
Deshalb müssen die wesentlichen Bestandteile der formbedürftigen Erklärung in der Urkunde selbst niedergelegt sein; Nebenabreden und Sinndeutungen, die für Außenstehende nicht erkennbar sind, sind unzulässig (stRspr; vgl. RG, Urteil vom 25. April 1933 - II 411/31 - RGZ 140, 303 ; BGH, Urteil vom 13. März 1989 - II ZR 193/88 - NJW-RR 1989, 993 ). - BGH, 09.06.1954 - II ZR 70/53
GmbH - Recht
Der Grund hierfür liegt darin, daß der Gesellschaftsvertrag einer GmbH mindestens, soweit er körperschaftsrechtliche Angelegenheiten behandelt, für einen unbestimmten Personenkreis, insbesondere für die Gläubiger und künftigen Gesellschafter, bestimmt ist (RGZ 140, 303 [306]; Schilling in Hachenburg GmbHG § 2 Anm 58) und nur einheitlich ausgelegt werden kann. - BGH, 13.03.1989 - II ZR 193/88
Einlagepflicht - Entnahmerecht - BGB - Publikumsgesellschaft - Gesellschafter an …
Derartige in der tatsächlichen Handhabung zutage getretene Umstände sind trotz der hier gebotenen objektiven Vertragsauslegung zu berücksichtigen (vgl. RGZ 140, 303 (306);… Karsten Schmidt, GesellschaftsR, 1986, S. 71 ff.).
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