Rechtsprechung
| RG, 15.06.1933 - IV B 30/33 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 141, 167
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 29.03.1990 - III ZB 39/89
Auswirkungen eines Berufsverbots; Zustellung eines Urteils
Ein gegen den Rechtsanwalt verhängtes - auch strafrechtliches - Berufsverbot stellt ein solches Hindernis dar (vgl. RGZ 141, 167, 168; BGHZ 66, 59, 61;… Stein/Jonas/Schumann ZPO 20. Aufl. § 244 Rn. 8;… Zöller/Stephan ZPO 15. Aufl. § 244 Rn. 3). - BGH, 29.01.1976 - IX ZR 28/73
Verfahrensunterbrechung durch Verlust der Postulationsfähigkeit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.01.1976 - II ZR 28/73
Rechtsmittel
Der Anwalt wird unfähig, die Vertretung fortzuführen, wenn er daran rechtlich gehindert wird (RGZ 141, 167, 168). - BGH, 09.02.1960 - VII ZB 3/60 Daß bei einem Standesrechtlichen Berufs- oder Vertretungsverbot nicht der Anwalt selbst, sondern allein die LandesJustizverwaltung den Vertreter bestellen kann (§ 161 3RA0), hat seinen Grund darin, daß gegen den Rechtsanwalt in solchen Fällen ein ehrengerichtliches Verfahren schwebt, das auch einen Verdacht gegen seine Zuverlässigkeit bei der Bestellung seines Vertreters recht fertigt" Derartige Bedenken bestehen bei dem hier gegebenen Fall, daß der Anwalt zum Beamten ernannt worden ist, nicht" 4) Der in RGZ 141, 167 entschiedene Fall, in welchem das Reichsgericht eine Unterbrechung des Verfahrens gemäß § 244 ZPO bejaht hat, lag anders.
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