Rechtsprechung
| RG, 15.06.1933 - VIII 88/33 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 141, 173
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 16.02.1970 - III ZR 183/68
Unfall - Familienunterhalt - Schadensausgleich - Unterhaltsbeitrag - …
Diese Vorschrift bezieht sich nach allgemeiner Auffassung auf die "durch eine Verletzung", sei es kraft Gesetzes, sei es kraft vertraglicher Verpflichtung oder auch aus freiwilligem Entschluß, "aus gelösten Leistungen" von dritter Seite (vgl. BGHZ 13, 360/363; RGZ 92, 57/59;… BGB-RGRK aaO § 843 Anm. 9 und 11) bzw. auf die auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage beruhenden oder freiwillig gewährten Leistungen, die dem Geschädigten "aus Anlaß der Verletzung" zufließen (RGZ 141, 173/75/76;… Erman-Drees, BGB 4Aufl. 1967 § 843 Anm. 3 a dd;… Larenz, Lehrbuch des Schuld rechts, 8. Aufl. 1967, § 69, S. 464/465). - BGH, 19.11.1955 - VI ZR 134/54
Umfang der Ersatzfähigkeit verletzungsbedingt vermehrter Bedürfnisse
Auf die Frage, ob der Ehemann sich aus dem Gesichtspunkt der Vorteilsausgleichung das der Klägerin von der Versicherungsanstalt gezahlte, mittelbar auch ihm zugute kommende Ruhegeld auf seinen Rentenanspruch aus § 845 BGB anrechnen lassen muß, oder ob er das deshalb nicht braucht, weil die freiwillige Weiterversicherung seiner Ehefrau bei der Angestelltenversicherung einer privaten Unfallversicherung gleichzuachten ist, mit der sich nach ständiger Rechtsprechung (RGZ 130, 258; 141, 173; 146, 287; 153, 265; DAR 1941, 77) ergebenden Folge, daß Leistungen einer privaten Unfallversicherung auf den Schadensersatzanspruch nicht angerechnet werden, näher einzugehen, erübrigt sich jedoch.
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