Rechtsprechung
| RG, 29.11.1933 - I 156/33 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 142, 325
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 15.06.1951 - I ZR 59/50
Kombinationspatent. Angepaßte Teile
Um einen solchen Fall handelte es sich auch bei der Mülltonnenentscheidung des Reichsgerichts vom 29. November 1933 (RGZ 142, 325).Zutreffend hat das Berufungsgericht auch darauf hingewiesen, daß die Klägerin mit den in Betracht kommenden Rechtsproblemen besonders vertraut gewesen sei, da sie selbst den der Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 142, 325 zugrunde liegenden Rechtsstreit im Interesse der damaligen Beklagten durchgeführt habe.
- BGH, 28.11.1963 - Ia ZR 8/63
Neues Druckschriftenmaterial in der Revisionsinstanz des …
Darunter versteht das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 142, 325 "die Ausdrucksform des Erfindungsgedankens, wie er im Patentanspruch mit bindender Wirkung festgestellt ist, wobei nur der Wille der patenterteilenden Behörde der Auslegung zugänglich ist." Mit dieser engen Begrenzung weicht das Berufungsgericht ohne nähere Begründung zu Unrecht von der in der Rechtsprechung des Reichsgerichts, zuletzt entwickelten und vom Bundesgerichtshof übernommenen Auffassung ab, nach der Gegenstand der Erfindung diejenige technische Lehre ist, die der mit den Kenntnissen vom Prioritätstage ausgerüstete Fachmann dem Patentanspruch bei sinngemäßer Auslegung unter Heranziehung der Beschreibung, der Zeichnungen, des allgemeinen Fachwissens und des in unwiderlegbarer Vermutung als bekannt vorauszusetzenden Standes der Technik ohne besondere Überlegung entnimmt (RG GRUR 1940, 543, 545; 1942, 1; 1944, 22, 23; BGH GRUR 1959, 320, 324 - Mopedkupplung; 1961, 409 - Drillmaschine).
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