Rechtsprechung
| RG, 13.12.1933 - V 302/33 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 142, 383
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 22.03.2007 - V ZB 138/06
Zeitgleiche Versteigerung mehrerer Grundstücke ohne Verbindung der Verfahren
Maßgebend für die Zuschlagserteilung oder -versagung ist allein das protokollierte, und nicht das tatsächliche Geschehen in dem Versteigerungstermin (…vgl. Böttcher, aaO, § 80 Rdn. 1; RGZ 142, 383, 387).Dafür ist es erforderlich, dass der die Versteigerung durchführende Rechtspfleger während der Mindestbietzeit in dem Raum, in dem die Versteigerung stattfindet, zugegen und zur Entgegennahme von Geboten auf jedes der Grundstücke bereit ist (RGZ 142, 383, 385; 154, 397, 399), was hier nach den Protokollen in beiden Verfahren für mehr als 30 Minuten der Fall war.
- BGH, 22.03.2007 - V ZB 139/06
Zulässigkeit der zeitgleichen Zwangsversteigerung mehrerer Grundstücke
Maßgebend für die Zuschlagserteilung oder -versagung ist allein das protokollierte, und nicht das tatsächliche Geschehen in dem Versteigerungstermin (…vgl. Böttcher, aaO, § 80 Rdn. 1; RGZ 142, 383, 387).Dafür ist es erforderlich, dass der die Versteigerung durchführende Rechtspfleger während der Mindestbietzeit in dem Raum, in dem die Versteigerung stattfindet, zugegen und zur Entgegennahme von Geboten auf jedes der Grundstücke bereit ist (RGZ 142, 383, 385; 154, 397, 399), was hier nach den Protokollen in beiden Verfahren für mehr als 30 Minuten der Fall war.
- BGH, 16.10.1984 - VI ZR 205/83
Beweiskraft eines Verkündungsprotokolls
Erbringt deshalb das Protokoll im Streitfall Beweis auch dafür, daß der Einzelrichter sein Urteil auf der Grundlage einer schriftlich niedergelegten Urteilsformel verkündet hat, so läßt doch § 165 Satz 2 ZPO insoweit den hier von der Beklagten zu führenden Gegenbeweis der Protokollfälschung, d.h. der wissentlich falschen Beurkundung (RGZ 142, 383, 388), zu.
- BGH, 15.11.1973 - III ZR 42/72
Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für die …
Der Fall, daß es zu dem Versehen eines Richters nur deshalb gekommen wäre, weil ein anderer Richter seine Amtspflichten versäumt haben soll (vgl. RGZ 142, 383, 388) liegt hier nicht vor; vielmehr wird dem Amtsgerichtsrat Sc. die selbständige Versäumung von Pflichten zur Last gelegt, die ihm seit Frühjahr 1959 oblagen, nachdem er die Aufgaben des Vormundschaftsrichters übernommen hatte. - BGH, 19.06.1961 - III ZR 89/60 Die Frage, ob möglicherweise der Schaden des Klägers auch durch das Verhalten des Notars verursacht worden ist (vgl. hierzu RGZ 142, 383; 145, 199), bedarf hier keiner Erörterung.
- BGH, 30.11.1953 - III ZR 234/52
Rechtsmittel
In diesem Sinne hat der Senat hinsichtlich des Gutachtens eines nicht beamteten Facharztes, das zu einer ungerechtfertigen Unfruchtbarmachung geführt hatte, bereits in seinem nicht abgedruckten Urteil III ZR 198/50 vom 13. Dezember 1951 S. 37 unter Bezugnahme auf RGZ 142, 383 [388] entschieden. - BGH, 29.11.1951 - III ZR 1/50
Rechtsmittel
Es lag keineswegs "jenseits aller Erfahrung und ausserhalb jeder vernünftigen Berechnung", dass die wegen angeblicher Geisteskrankheit in eine Heil- und Pflegeanstalt erfolgte Einweisung der Klägerin zu den geschilderten Folgen führen konnte (RGZ 142, 383 [388 f]). - OLG Hamm, 04.11.1980 - 28 U 10/80 Es liegt durchaus innerhalb der Lebenserfahrung, daß ein Beurkundungsfehler oder eine sonstige Amtspflichtverletzung eines Notars zu hierauf gestützten Fehlentscheidungen der damit befaßten Gerichte führt (vgl. RGZ 142, 383; 145, 199), so daß eine hierauf beruhende falsche Sachbehandlung auch keine Unterbrechung des rechtlichen Kausalzusammenhangs bewirkt.
- BGH, 13.12.1951 - III ZR 198/50
Rechtsmittel
Diese "Zwischenursache" lag nämlich "nicht jenseits aller Erfahrung und ausserhalb jeder vernünftigen Berechnung", sondern war vielmehr die durchaus naheliegende Folge des die Unfruchtbarmachung befürwortenden unrichtigen Gutachtens des Beklagten (vgl. RGZ 142, 383, [388 f];… RGRKom a.a.O. S. 499 unten).
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