Rechtsprechung
| RG, 02.11.1933 - IV 183/33 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 143, 1
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 20.09.2016 - II ZR 25/15
Vom Norddeutschen Fußballverband e.V. verhängten Zwangsabstieg des SV …
Entscheidungen des Reichsgerichts könnte entnommen werden, dass eine Regel- und Sanktionsunterworfenheit des Mitglieds des nachgeordneten Vereins unter die Regeln des übergeordneten Verbands allein aus der Mitgliedschaft des Vereins in einem Dachverband folgen soll (JW 1906, 416, 417; RGZ 143, 1, vgl. aber auch BGH, Urteil vom 18. September 1958 - II ZR 332/56, BGHZ 28, 131, 133 ff.). - BGH, 02.12.2002 - II ZR 1/02
Rechtsnatur der Verbandsstrafe einer Genossenschaft; Verhängung nach Beendigung …
Eine Verbandsstrafe nach § 12 Satz 4 der Satzung in Form der Geldzahlungssanktion, die nicht mit einem etwaigen Verstoß automatisch verwirkt ist, sondern - wie oben unter II 1 dargelegt - der Festsetzung bedarf, kann nach dem wirksamen Ausschluß des Beklagten zum 1. Januar 1999 - und erst recht nach seinem zwischenzeitlichen Tod - nicht mehr verhängt werden, da die Disziplinarstrafbefugnis des Verbandes mit der wirksamen Beendigung der Mitgliedschaft entfallen ist (vgl. RG JW 1927, 2996, 2998; RGZ 122, 266, 268; 143, 1, 3;… vgl. RGRK/Steffen aaO, § 25 Rdn. 18). - BVerwG, 12.11.1968 - I B 72.68
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausschluss aus …
Insbesondere ist rechtlich bedenkenfrei, daß eine Körperschaft, deren Mitgliedschaft auf einem freiwilligen Beitritt beruht (§ 47 Abs. 1 HwO), keine Disziplinargewalt, kraft deren eine Ausschließung erfolgen könnte, mehr über ein Mitglied besitzen kann, das bereits rechtswirksam ausgeschieden ist (ebenso für das private Vereinsrecht: RGZ 108, 160 f.; 122, 266 [268]; 143, 1 f.;… Staudinger/Coing, BGB, I. Band, 11. Auflg. 1957, § 39 RandNr. 12;… Enneccerus/Nipperdey, Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts, 1. Band, 15. Aufl. 1959, § 112 Note 27 S. 677).
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