Rechtsprechung
| RG, 12.01.1934 - II 190/33 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 143, 192
Wird zitiert von ...
- BGH, 14.01.1999 - IX ZR 208/97
Aufrechnung mit Forderungen in der Gesamtvollstreckung des Schuldners; …
Mit dem Freistellungsanspruch des Bürgen gegen den Hauptschuldner, dessen Vermögensverhältnisse sich wesentlich verschlechtert haben, kann gegen einen Zahlungsanspruch nicht aufgerechnet werden (Abweichung von RGZ 78, 26, 34; 143, 192, 194).Dann befinde sich der Bürge in derselben Lage, wie wenn er bereits geleistet hätte und deshalb im Rückgriffswege gegen den Hauptschuldner vorgehen könnte (RGZ 143, 192, 194).
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