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Rechtsprechung
   RG, 19.02.1934 - IV 394/33   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1934,526
RG, 19.02.1934 - IV 394/33 (https://dejure.org/1934,526)
RG, Entscheidung vom 19.02.1934 - IV 394/33 (https://dejure.org/1934,526)
RG, Entscheidung vom 19. Februar 1934 - IV 394/33 (https://dejure.org/1934,526)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 143, 419
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 10.06.2015 - IV ZB 39/14

    Nachlasssache: Fristen für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme …

    Hierin liegt ein beachtlicher Anfechtungsgrund im Sinne des § 1956 BGB in Gestalt eines Erklärungsirrtums nach § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB (RGZ 143, 419, 423 f.;… OLG Rostock NJW-RR 2012, 1356 Rn. 17; BayObLG ZEV 1994, 112).

    Voraussetzung hierfür ist bei der Erbschaftsanfechtung, dass ohne den Irrtum weder der Irrende selbst nach seinen persönlichen Verhältnissen und Eigenschaften noch ein unparteiischer Beobachter bei verständiger Würdigung der Gesamtheit der Umstände die Annahme erklärt oder die Abgabe einer wirksamen Ausschlagungserklärung versäumt hätte (vgl. RGZ 143, 419, 424).

  • BGH, 05.07.2006 - IV ZB 39/05

    Anfechtung der Ausschlagung der Annahme der Erbschaft durch den …

    Dies gilt auch für die Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB wegen eines Irrtums etwa über die Folgen des Ablaufs der Ausschlagungsfrist (RGZ 143, 419, 423 f.; OLG Hamm OLGZ 1985, 286, 287 f.;… MünchKomm-BGB/Leipold, 4. Aufl. § 1956 Rdn. 7 f.).
  • OLG Zweibrücken, 23.02.2006 - 3 W 6/06

    Erbschaft: Kenntnis des gesetzlichen Erben von dem Anfall der Erbschaft, …

    Die in der Fristversäumung liegende Annahme kann also auch dann nach § 119 Abs. 1 BGB angefochten werden, wenn der als Erbe Berufene die Erbschaft in Wirklichkeit nicht hat annehmen wollen, weil er - etwa in Unkenntnis der Amtsempfangsbedürftigkeit der Ausschlagungserklärung - geglaubt hat, bereits wirksam ausgeschlagen zu haben (RGZ 143, 419, 424; BayObLG NJW-RR 1994, 586; OLG Hamm RPfleger 1985, 364;… Staudinger/Otte aaO § 1956 Rdnr. 3;… Soergel/Stein aaO § 1956 Rdnr. 2;… Palandt/Edenhofer aaO § 1956 Rdnr. 1; DNotI-Report 2006, 21, 23).
  • KG, 04.09.2015 - 6 W 92/15

    Erbausschlagung: Anfechtbarkeit der Unterlassung der Einreichung des …

    Zu dem Nachweis des Irrtums muss aber weiter treten, dass der Irrtum - Tatsachen - oder Rechtsirrtum - in dem sich der Erbe befunden hat, für die Unterlassung der Ausschlagung (und damit für die Annahme durch Fiktion) der Erbschaft ursächlich gewesen ist (RGZ 143, 419 ff).
  • KG, 28.11.2014 - 6 W 140/14

    Anfechtung der Versäumung der Erbausschlagungsfrist; Frist für zweite Anfechtung

    Hierin liegt nach allg. Auffassung (vgl. BayObLG MittRhNotK 1979, 159, 160; OLG Hamm OLGZ 1985, 286; BayObLGZ 1993, 88; BayObLG NJW-RR 1994, 586;… OLG Rostock NJW-RR 2012, 1356 Rz. 17;… OLG Düsseldorf NJW-RR 2013, 122 Rz. 12;… Leipold in: Münchener Kommentar, 6. Auflage 2013 § 1956 Rz. 7 ff.;… Palandt-Weidlich, BGB, 73. Auflage 2014 Rn. 2) seit der Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 143, 419, 422 f. ein beachtlicher Anfechtungsgrund gemäß § 1956 BGB, und zwar ein Erklärungsirrtum im Sinne des § 119 Abs. 1 2. Fall BGB (…so RG a.a.O.).
  • OLG Schleswig, 31.07.2015 - 3 Wx 120/14

    Anforderungen an die Erklärung der Irrtumsanfechtung

    Deshalb unterliegt derjenige, der trotz fehlenden Annahmewillens die Ausschlagungsfrist verstreichen lässt, weil er über ihr Bestehen, ihren Lauf oder die Rechtsfolgen ihres Ablaufs irrt, einem nach § 119 Abs. 1 BGB beachtlichen Irrtum über den Inhalt der von ihm durch schlüssiges Verhalten abgegebenen Erklärung (grundlegend RGZ 143, 419; Frieser/Schlünder, 4. Aufl. 2013, § 1954; Hausmann/Hohloch/Ruby/Uricher, Handbuch des Erbrechts, 2008, Kap. 2 Rnrn. 215 f; ebenso bei gänzlich fehlender Kenntnis vom Ausschlagungsrecht: BayObLGZ 1983, 153, 162 f; Damrau/Tanck, 3. Aufl. 2014, § 1954 Rn. 6; MüKoBGB/Leipold, § 1954 Rn. 6; Palandt/Weidlich, 74. Aufl. 2015, § 1954 Rn. 3; Staudinger/Otte, Bearb. 2008, § 1954 Rn. 4; anders bei ausdrücklicher Annahmeerklärung, BayObLG FamRZ 1996, 59, 61; BayObLG …
  • OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05

    Anfechtbarkeit der Versäumung der Ausschlagungsfrist

    Dabei erfasst § 1956 BGB sowohl die bewusste als auch die unwissentliche Versäumung der Ausschlagungsfrist (RGZ 143, 419, 423; BayObLG RhNotK 1979, 159; Senat OLGZ 1985, 286).
  • OLG Hamm, 10.06.1985 - 15 W 131/85

    Anfechtung der in der Versäumung der Ausschlagungsfrist liegenden Annahme der …

    Rn. 18 Die in der Fristversäumung liegende Annahme kann wegen Irrtums nicht nur angefochten werden, wenn der Erbe den Lauf der Ausschlagungsfrist kennt und die Erbschaft demgemäß wissentlich nicht ausschlägt (so noch RGZ 58, 81), sondern nach jetzt einhelliger Rechtsauffassung auch dann, wenn der als Erbe Berufene die Erbschaft in Wirklichkeit nicht hat annehmen wollen und die Frist nur versäumt hat, weil er über, ihr Bestehen, ihren Lauf oder die Rechtsfolgen ihres Ablaufs in Unkenntnis gewesen ist oder geglaubt hat, wirksam ausgeschlagen zu haben, wie etwa durch die Annahme, Schweigen sei Ausschlagung (RGZ 143, 419; BayObLG, MittRhNotK 1979, 159;… Erman/W. Schlüter, Rz. 2 zu § 1956 BGB;… MünchKomm-Leipold, BGB, Rz. 7 zu § 1956 BGB;… Palandt/Edenhofer, BGB, 44. Aufl., Anm. 1 zu § 1956 BGB;… Soergel/Stein, BGB, 11. Aufl., Rz. 2 zu § 1956 BGB).
  • BayObLG, 13.10.1993 - 1Z BR 54/93

    Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist

    Die in der Fristversäumung liegende Annahme kann wegen Irrtums auch dann angefochten werden, wenn der als Erbe Berufene die Erbschaft in Wirklichkeit nicht hat annehmen wollen, weil er - etwa in Unkenntnis der Formbedürftigkeit der Ausschlagungserklärung - geglaubt hat, bereits wirksam ausgeschlagen zu haben (vgl. RGZ 143, 419, 424; OLG Hamm, OLGZ 1985, 286, 288; Palandt/Edenhofer, BGB , 52.Aufl., Rdn.1, BGB -RGRK/Johannsen, 12.Aufl., Rdn.2, Soergel/Stein, BGB , 12.Aufl., Rdn.2, jeweils zu § 1956).
  • OLG Celle, 14.01.2013 - 10 UF 291/12

    Umfang der familiengerichtlichen Genehmigung eines sorgeberechtigten Elternteils …

    Diese Genehmigung deckt, was seit RGZ 143, 419, 424 einhellige Auffassung ist, ohne weiteres auch eine nach § 1956 BGB erklärte Anfechtung (…vgl. Palandt a. a. O., § 1956 Rn 1 BGB;… MüKomm-Leipold 5. Auflage § 1956 Rn 5 BGB;… PWW-Tschichoflos 7. Auflage § 1956 Rn 6 BGB;… Erman-Schlüter 13. Auflage § 1956 Rn 3 BGB).
  • BayObLG, 24.02.1993 - 1Z BR 55/92

    Antrag auf Bestimmung einer neuen Inventarfrist; Voraussetzungen für das Anfallen …

  • OLG Köln, 20.02.1980 - 2 W 7/80

    Annahme einer Erbschaft durch schlüssiges Verhalten; Anforderungen an eine …

  • LG Köln, 01.07.2010 - 6 S 356/09

    Geltendmachung von anteiligen Beerdigungskostenansprüchen im Falle der vorherigen …

  • OLG Brandenburg, 15.07.2025 - 3 W 38/25

    Rechtsmittel gegen die Erbscheinserteilung; Irrtumsanfechtung wegen Versäumung …

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