Rechtsprechung
| RG, 22.12.1933 - III 253/33 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 143, 84
Wird zitiert von ...
- BGH, 12.05.1959 - VI ZR 118/58
Rechtsmittel
Es ist den ordentlichen Gerichten im allgemeinen verwehrt, Behörden oder Beamte zu verurteilen, amtlich etwas zu tun oder zu unterlassen; vielmehr obliegt die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Handelns oder Unterlassens der Verwaltung in der Regel den Verwaltungsgerichten (RGZ 143, 84, 88; 150, 140, 143 f; 157, 106, 115; 167, 281, 284; BGHZ 5, 76, 82; 14, 222, 225; BGH Urteil vom 19. Januar 1959 - III ZR 160/57 -).
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