Rechtsprechung
| RG, 23.03.1934 - I 214/33 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 144, 1
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 18.12.1954 - II ZR 76/54
Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Unterlassungsanspruchs; Vereinbarung …
Nach der neueren Rechtsprechung des Reichsgerichts ist die Möglichkeit eines Praxisverkaufs bejaht worden (vgl RGZ 153, 294 gegenüber RGZ 144, 1). - BayObLG, 06.07.1995 - 1Z BR 157/94
Errichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Verwaltung, Vermietung und …
aa) Der Begriff des Erwerbsgeschäfts umfaßt jede regelmäßige, auf selbständigen Erwerb gerichtete Tätigkeit (vgl. RGZ 144, 1/2). - BGH, 04.02.1982 - IX ZR 96/80
Haftung des Gesamtguts für Bankkredit eines Arztes
Daher hat bereits das Reichsgericht eine Arztpraxis zu den Erwerbsgeschäften gerechnet (RGZ 144, 1, 2; ebenso OLG Karlsruhe OLGZ 1976, 333). - OLG Karlsruhe, 17.11.1975 - 10 W 84/75 Eine Arztpraxis ist, solange sie vom Arzt betrieben wird, ein Erwerbsgeschäft iS der Güterrechtsbestimmungen (vgl RG 1934-03-23 I 214/33 = RGZ 144, 1-6).
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