Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   RG, 13.03.1934 - II 225/33   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1934,501
RG, 13.03.1934 - II 225/33 (https://dejure.org/1934,501)
RG, Entscheidung vom 13.03.1934 - II 225/33 (https://dejure.org/1934,501)
RG, Entscheidung vom 13. März 1934 - II 225/33 (https://dejure.org/1934,501)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1934,501) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 144, 138
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 13.07.1992 - II ZR 263/91

    Verfügung über angeforderten Betrag zur Durchführung einer Kapitalerhöhung; …

    Aus dieser Regelung wird für die Kapitalerhöhung gefolgert, daß der vor der Anmeldung eingeforderte und eingezahlte Betrag mit Ausnahme bestimmter für die Bezahlung von Steuern und Gebühren aufgewandter Beträge im Zeitpunkt der Anmeldung noch unangetastet vorhanden sein und zur freien Verfügung des Vorstandes stehen muß (…Hefermehl/Bungeroth in Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff, AktG, 1989, § 188 Rdn. 16 f., 27 f.;… i. d. Sinne wohl auch: Godin/Wilhelmi, a.a.O. § 188 Anm. 3;… Wiedemann in GroßKomm. z. AktG, 3. Aufl., § 188 Anm. 2, 3;… Baumbach/Hueck, AktG, 13. Aufl., § 188 Anm. 3;… Fischer in GroßKomm. z. AktG, 2. Aufl., § 155 Anm. 3;… Schlegelberger/Quassowski, AktG, 1937, § 155 Rdn. 4; vgl. auch RGZ 144, 138, 145 ff.).
  • OLG Koblenz, 28.05.1986 - 6 U 140/86
    "... Nach allgemeiner Auffassung, der sich der Senat anschließt, ist ein Betrag [hier: Kapitalerhöhungsbetrag] nur dann zur freien Verfügung des Vorstands einer Aktiengesellschaft nach § 54 Abs. 3 AktG gezahlt, wenn der Vorstand in seiner Verfügungsmacht über diesen Betrag schuldrechtlich nicht in irgendeiner Weise gebunden ist und insbesondere keine Verwendungsverpflichtungen bestehen (…Baumbach/Hueck, Komm. z. AktG , 13. Aufl., § 36 Rdn. 5 ..; RGZ 144, 138, 148 ff.; 157, 213, 225 ff.; 159, 222 ff.; BGHZ 28, 314, 319; BGH, WM 1982, 660).
  • LG Hamburg, 02.12.1993 - 405 O 162/93
    Allerdings hat das Reichsgericht (RGZ 144, 138, 142) für unschädlich gehalten, daß der Kapitalerhöhungsbeschluß keine Durchführungsfrist enthielt, und aus dem Zeitpunkt, ab dem die jungen Aktien dividendenberechtigt sein sollten, die Anordnung sofortiger Durchführung der Kapitalerhöhung gefolgert.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht