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| RG, 13.03.1934 - II 225/33 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 144, 138
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 13.07.1992 - II ZR 263/91
Verfügung über angeforderten Betrag zur Durchführung einer Kapitalerhöhung; …
Aus dieser Regelung wird für die Kapitalerhöhung gefolgert, daß der vor der Anmeldung eingeforderte und eingezahlte Betrag mit Ausnahme bestimmter für die Bezahlung von Steuern und Gebühren aufgewandter Beträge im Zeitpunkt der Anmeldung noch unangetastet vorhanden sein und zur freien Verfügung des Vorstandes stehen muß (…Hefermehl/Bungeroth in Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff, AktG, 1989, § 188 Rdn. 16 f., 27 f.;… i. d. Sinne wohl auch: Godin/Wilhelmi, a.a.O. § 188 Anm. 3;… Wiedemann in GroßKomm. z. AktG, 3. Aufl., § 188 Anm. 2, 3;… Baumbach/Hueck, AktG, 13. Aufl., § 188 Anm. 3;… Fischer in GroßKomm. z. AktG, 2. Aufl., § 155 Anm. 3;… Schlegelberger/Quassowski, AktG, 1937, § 155 Rdn. 4; vgl. auch RGZ 144, 138, 145 ff.). - OLG Koblenz, 28.05.1986 - 6 U 140/86 "... Nach allgemeiner Auffassung, der sich der Senat anschließt, ist ein Betrag [hier: Kapitalerhöhungsbetrag] nur dann zur freien Verfügung des Vorstands einer Aktiengesellschaft nach § 54 Abs. 3 AktG gezahlt, wenn der Vorstand in seiner Verfügungsmacht über diesen Betrag schuldrechtlich nicht in irgendeiner Weise gebunden ist und insbesondere keine Verwendungsverpflichtungen bestehen (…Baumbach/Hueck, Komm. z. AktG , 13. Aufl., § 36 Rdn. 5 ..; RGZ 144, 138, 148 ff.; 157, 213, 225 ff.; 159, 222 ff.; BGHZ 28, 314, 319; BGH, WM 1982, 660).
- LG Hamburg, 02.12.1993 - 405 O 162/93 Allerdings hat das Reichsgericht (RGZ 144, 138, 142) für unschädlich gehalten, daß der Kapitalerhöhungsbeschluß keine Durchführungsfrist enthielt, und aus dem Zeitpunkt, ab dem die jungen Aktien dividendenberechtigt sein sollten, die Anordnung sofortiger Durchführung der Kapitalerhöhung gefolgert.
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