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Rechtsprechung
   RG, 22.02.1934 - VI 435/33   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1934,519
RG, 22.02.1934 - VI 435/33 (https://dejure.org/1934,519)
RG, Entscheidung vom 22.02.1934 - VI 435/33 (https://dejure.org/1934,519)
RG, Entscheidung vom 22. Februar 1934 - VI 435/33 (https://dejure.org/1934,519)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 144, 31
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 23.11.1955 - VI ZR 193/54

    Betriebsaufseher

    Dagegen hatte die Berufsgenossenschaft gegen den Beklagten kraft eigenen Rechts auf Grund einer dem öffentlichen Recht angehörenden Gesetzesbestimmung (§ 903 RVO) einen Ersatzanspruch besonderer Art, dem gegenüber auch ein Mitverschulden des Verletzten nicht geltend gemacht werden könnte (RGZ 96, 135; 144, 31 [35]).
  • BGH, 30.11.1971 - VI ZR 53/70

    Rechte des Schädigers bei Inanspruchnahme durch den Rentenversicherer aus …

    Eben deshalb, weil der Rückgriffsanspruch danach kein reiner Schadensersatzanspruch ist, kann sich der Schädiger z.B. nicht auf ein Mitverschulden des Verunglückten berufen (RGZ 144, 31, 36).
  • BGH, 15.05.1973 - VI ZR 160/71

    Beauftragung von Landwirten mit Kanalisationsarbeiten durch eine Gemeinde - …

    Festzuhalten ist auch an der schon vom Reichsgericht begründeten, vom Bundesgerichtshof übernommenen ständigen Rechtsprechung, daß dem auf §§ 640, 641 RVO (= § 903 RVO a.F.) gestützten Rückgriffsanspruch des SVT nicht entgegengehalten werden kann, der Verunglückte sei mitschuldig an dem Arbeitsunfall (vgl. RGZ 96, 135; 144, 31, 36; zuletzt wieder BGHZ 57, 314, 317, 319).
  • OLG München, 11.03.1992 - 30 U 837/91

    Regreß nach § 640 RVO - Nichtbeachtung von Auflagen des Technischen …

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wie schon vom RG begründet worden ist (vgl, RGZ 96, 135; 144, 31, 36, BGHZ 57, 314, 317 - 319 und VersR 1973, 818, 820).
  • BGH, 15.05.1973 - VI ZR 161/71

    Rückgriffsanspruch - Regreßforderung - Mitverschulden des Verunglückten

    Festzuhalten ist auch an der schon vom Reichsgericht begründeten, vom Bundesgerichtshof übernommenen ständigen Rechtsprechung, daß dem auf §§ 640, 641 RVO (= § 903 RVO a.F.) gestutzten Rückgriffsanspruch des SVT nicht entgegengehalten werden kann, der Verunglückte sei mit schuldig an dem Arbeitsunfall (vgl, RGZ 96, 135; 144, 31, 36; zuletzt wieder BGHZ 37, 314, 317, 319).
  • BGH, 19.10.1971 - VI ZR 91/70

    Mitverschulden eines Unfallopfers im Rahmen der Geltendmachung von …

    Abgesehen davon, daß es an jedem Anhaltspunkt für ein Verschulden des Beifahrers fehlt, folgt aus der besonderen Art des auf § 640 RVO gestützten Ersatzanspruchs, daß ein etwaiges Mitverschulden des Unfallopfers außer Betracht zu bleiben hat (RGZ 144, 31, 36; Senatsurteile vom 8. Mai 1956 - VI ZR 48/55 - VersR 1956, 435, 437 - und vom 6. Februar 1968 - VI ZR 141/66 - VersR 1968, 570).
  • BGH, 09.01.1968 - VI ZR 77/66

    Selbstständiger Ersatzanspruch einer Berufsgenossenschaft gegen …

    Auch bleibt bei dem Anspruch aus § 640 RVO anders als bei dem nach § 1542 RVO übergeleiteten Anspruch ein etwaiges Mitverschulden des Verunglückten unberücksichtigt (RGZ 96, 135; 144, 31, 35; BGHZ 19, 114, 123) [BGH 23.11.1955 - VI ZR 193/54].
  • BGH, 08.05.1956 - VI ZR 48/55

    Rechtsmittel

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 96, 135; 144, 31 [36]).
  • BGH, 29.04.1958 - VI ZR 260/56

    Rechtsmittel

    Es handelt sich hier um eine Frage, die von Amts wegen zu prüfen ist, auch noch in der Revisionsinstanz (RGZ 62, 428 [430]; 72, 426; 128, 320 [321]; 135, 19 [21]; 144, 31 [32]; BGH Urteile vom 24. Juni 1953 VI ZR 31/52 LM Nr. 5 zu § 823 [E] BGB = VersR 1953, 335; vom 8. Mai 1956 VI ZR 48/55 VersR 1956, 435 [436]; vom 27. November 1956 VI ZR 206/55 VersR 1957, 180).
  • BGH, 05.03.1957 - VI ZR 54/56

    Rechtsmittel

    Es muß sich nämlich insoweit um einen ausdrücklichen und rechtsmittelfähigen Ausspruch handeln, den der Betroffene erkennen und gegen den er sich zur Wehr setzen kann (RGZ 92, 296, 298; 144, 31, 35).
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