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| RG, 05.06.1934 - II 59/34 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 144, 384
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Hamm, 10.04.2019 - 8 U 98/18
Genossenschaft, Aufsichtsrat, Entlastung, Nichtigkeit
Auch ein Nichtmitglied kann in den Aufsichtsrat gewählt werden; RGZ 144, 384, 387; Henssler/Strohn/Geibel, § 9 Rn. 4, 6; Pöhlmann/Fandrich/Bloehs/Fandrich, § 9 Rn. 9. Der Gewählte hat dann, wenn er die Wahl annimmt, die Pflicht beizutreten und das Recht, als Mitglied aufgenommen zu werden. - BGH, 10.03.1960 - II ZR 56/59
Anfechtungsklage gegen Genossenschaft
Die fristlose Entlassung eines Vorstandsmitglieds einer Genossenschaft, für die ein wichtiger Grund vorliegt, wird nicht schon mit ihrer Erklärung durch das Vertretungsorgan, sondern erst wirksam, wenn die Generalversammlung die Entlassung beschließt (RGZ 115, 351, 357; 144, 384, 385; BGHZ 18, 334 [BGH 26.10.1955 - VI ZR 90/54]; Lang/Weidmüller, GenG § 40 Anm. 1; Meyer/Meulenbergh, GenG § 40 Anm. 2;… Paulick a.a.O. § 20 III 2). - BGH, 04.07.1960 - II ZR 168/58 Die endgültige Entscheidung über die Abberufung eines Vorstandsmitglieds und die fristlose Kündigung seines Anstellungsverhältnisses obliegt der Generalversammlung (KG OLG 19, 344; RGZ 115, 351, 355; 144, 384, 385; RAG JW 1933, 2721).
- BGH, 03.05.1973 - II ZR 15/71
Wirksamkeit der Kündigung des geschäftsführenden Vorstandsmitglieds einer …
Die Aufkündigung der Mitgliedschaft, die Ausdruck einer augenblicklichen Verärgerung gewesen sein mag, hinderte den Kläger für den Fall, daß die Beklagte sich zur Annahme seiner bis zur Kündigung geleisteten Dienste erneut bereit erklärte, nicht daran, im Hinblick hierauf wieder in die beklagte Genossenschaft einzutreten, wozu er in diesem Fall auch verpflichtet gewesen wäre (vgl. RGZ 144, 384, 387). - OLG Köln, 27.10.1994 - 1 U 28/94
Vorliegen einer Pflichtverletzung gegenüber einer Genossenschaft bei falschen …
Daraus folgt aber, daß der Gehaltsanspruch des betroffenen Vorstandsmitgliedes erst mit der - wirksamen - fristlosen Kündigung des Dienstvertrages entfällt (RGZ 144, 384, 385; BGHZ 32, 114, 122 = NJW 1960, 1006, 1008). - BGH, 19.06.1961 - II ZR 123/59 Auch die fristlose Kündigung eines Vorstandsmitglieds steht nur der Generalversammlung zu (KG OLG 19, 344; RGZ 115, 351, 355; 144, 384, 385; RAG JW 1933, 2721; BGHZ 32, 114, 122; BGH WM 1960, 859, 860).
- BGH, 12.10.1961 - II ZR 37/60
Zustandekommen einer Pensionsvereinbarung unter nationalistischem Druck - …
Aber die durch § 9 Abs. 1 GenG vorgeschriebene Mitgliedschaft braucht noch nicht im Zeitpunkt der Wahl zum Vorstandsmitglied zu bestehen (RGZ 144, 384), die Berufung in den Vorstand wird erst mit der Eintragung des Gewählten in die Liste der Genossen wirksam (vgl. die Anm. zu OLG 43, 322; Paulick, Das Recht der eingetragenen Genossenschaft § 20 I 1).
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