Rechtsprechung
| RG, 13.06.1934 - I 24/34 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 145, 16
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 01.02.1952 - I ZR 123/50
Belegenheit einer Forderung
Zu der Frage, nach welchen Gesichtspunkten das Schuldstatut zu bestimmen sei, hat sich in Deutschland eine feststehende Rechtsprechung entwickelt, nach der in erster Linie der ausdrückliche oder stillschweigende Parteiwille, gegebenenfalls der sog. mutmaßliche Parteiwille und notfalls der Erfüllungsort, also derjenige Ort, bei dem der Schwerpunkt des Schuldverhältnisses liegt, maßgebend ist (RGZ 66, 75; 73, 387; 78, 58; 95, 164; 102, 214; 103, 261; 107, 46; 131, 41, 47; 145, 16; 152, 53;… Martin Wolff a.a.O. S 124, anders hinsichtlich des Erfüllungsortes Raape a.a.O. S 296 ff). - BGH, 04.01.1952 - I ZR 67/51
Rechtsmittel
Der erkennende Senat schließt sich hier der vom Reichsgericht (RGZ 107, 44 [46]; 145, 16 [19]) und vom OGH Köln (OGHZ 1, 386 [391]; 4, 51 ff [54]) und auch sonst in der Rechtsprechung und im Schrifttum (Nachweise in OGHZ 1, 392) überwiegend vertretenen Auffassung an.
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