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Rechtsprechung
   RG, 19.10.1934 - VII B 17/34   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1934,397
RG, 19.10.1934 - VII B 17/34 (https://dejure.org/1934,397)
RG, Entscheidung vom 19.10.1934 - VII B 17/34 (https://dejure.org/1934,397)
RG, Entscheidung vom 19. Oktober 1934 - VII B 17/34 (https://dejure.org/1934,397)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 145, 228
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 05.08.2002 - B 11 AL 137/02 B

    Versäumnis der Beschwerdebegründungsfrist im sozialgerichtlichen Verfahren

    Für die entsprechende Fragestellung des Verhältnisses von Berufungseinlegung und Berufungsbegründung im Zivilprozess haben Reichsgericht (RG) und Bundesgerichtshof (BGH) die gleiche Ansicht vertreten (RGZ 145, 228 f; BGHZ 7, 280, 283 = NJW 1953, 503 [BGH 22.12.1952 - IV ZB 96/52]).

    Unter den gegebenen Umständen durfte er sich nicht auf die Wiedereinsetzung verlassen; vielmehr hatte er zu verhindern, dass diese erforderlich werden konnte (RGZ 145, 228 f; BGH NJW 1974, 2321;… BSG SozR 1500 § 67 Nr. 16).

  • BSG, 29.09.1993 - 11 RAr 39/93

    Berechnung der Höhe von Eingliederungsgeld - Voraussetzungen für die Gewährung …

    Für die entsprechende Fragestellung des Verhältnisses von Berufungseinlegung und Berufungsbegründung im Zivilprozeß haben Reichsgericht (RG) und Bundesgerichtshof (BGH) die gleiche Ansicht wie das BSG vertreten (RGZ 145, 228 f; BGHZ 7, 280, 283 = NJW 1953, 503 [BGH 22.12.1952 - IV ZB 96/52]).

    Unter den gegebenen Umständen durfte er sich nicht auf die Wiedereinsetzung verlassen; vielmehr hatte er nach § 67 Abs. 1 SGG zu verhindern, daß diese erforderlich wurde (RGZ 145, 228 f; BGH NJW 1974, 2321;… BSG SozR 1500 § 67 Nr. 16).

  • BSG, 06.11.2000 - B 11 AL 163/00 B

    Darlegung und Bezeichnung der Nichtzulassungsbeschwerde, …

    Das gleiche gilt für entsprechende Verfahrenslagen im Zivilprozeß (RGZ 145, 228 f; BGHZ 7, 280, 283 = NJW 1953, 503 [BGH 22.12.1952 - IV ZB 96/52]).
  • BGH, 06.10.1952 - III ZR 369/51

    Rechtsmittelbegründung nach Armenrechtsantrag

    Der Umfang der Pflichten des Anwalts ergibt sich nicht, wie nach dem Wortlaut der Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 145, 228) anzunehmen wäre, daraus, dass er nach aussen gegenüber Gericht und Prozessgegner als Prozessbevollmächtigter aufgetreten ist; der Umfang seiner Pflichten ergibt sich vielmehr allein aus dem Innenverhältnis zwischen Anwalt und Partei; er findet seine Grundlage in dem Auftrag der Partei, wie auch das Reichsgericht in, JW 1935, 2287 auf die Kritik von Jonas (JW 1934, 3197 Anm.) in Ergänzung der oben angeführten Entscheidung klargestellt hat.
  • BGH, 19.12.1962 - VIII ZR 258/62

    Armenrechtsgesuch und Wiedereinsetzung für Rechtsmittelbegründung

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  • BSG, 20.08.2010 - B 8 SO 17/10 R
    Auf die Wiedereinsetzung in diese Frist durfte er sich nicht verlassen; vielmehr hatte er nach § 67 Abs. 1 SGG zu verhindern, dass diese erforderlich wurde (RGZ 145, 228 f; BGH, NJW 1974, 2321;… BSG SozR 1500 § 67 Nr. 16).
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