Rechtsprechung
| RG, 24.10.1934 - V B 22/34 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 145, 233
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 05.03.1954 - VI ZB 21/53
Rechtsmittel
"Eingereicht" ist ein Schriftstück nämlich schon dann, wenn es amtlich in die Hände eines zur Entgegennahme wie zur Beurkundung des Zeitpunktes des Eingangs zuständigen Beamten oder Angestellten der Geschäftsstelle gekommen ist (RGZ 145, 233 [236]). - BVerwG, 09.07.1963 - I B 73.63
Niederlegung einer Rechtsmittelschrift im Dienstzimmer eines abwesenden Beamten …
Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Rechtsmittelschrift nicht schon eingereicht, wenn sie in das Dienstgebäude gelangt, sondern erst dadurch, daß sie ein zu ihrer Entgegennahme befugter Beamter in Empfang nimmt oder eine besondere Einrichtung der Behörde zur Entgegennahme von Schriftsätzen (z.B. Nachtbriefkasten) in Anspruch genommen wird, deren erkennbare Zweckbestimmung darin besteht, der Behörde den Gewahrsam an dem Schriftsatz zu verschaffen (RGZ 76, 127; RGZ 145, 233 [236]; RG, JW 1938, 2153; BGHZ 2, 31 [32]; BGH, LM Nr. 14 zu § 519 ZPO; BAG 2, 116; Stein-Jonas, 18. Aufl., Erl.
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