Rechtsprechung
| RG, 13.12.1934 - IV B 63/34 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 146, 209
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 23.10.1968 - VI C 42.65
Rechtswirksame Einlegung einer Berufung - Auslegung eines Schriftsatzes als …
Zwar kann nach einhelliger Ansicht trotz der Worte "unter Übergehung der Berufungsinstanz", die nur besagen sollen, daß es unter Übergehung einer Entscheidung der Berufungsinstanz geschieht (vgl. zu dem insoweit gleichlautenden § 566 a ZPO RGZ 146, 209 und 154, 144 [146]), Sprungrevision noch eingelegt werden, nachdem zuvor Berufung eingelegt worden ist.Jedoch sind zwei (wirksame) Rechtsmittel nebeneinander nicht möglich (RGZ 146, 209 [211]; BVerwGE 14, 298 [300]).
- BGH, 18.10.1977 - VI ZR 62/76
Statthaftigkeit der Sprungrevision
Während seiner Geltung war es zwar allgemeine Meinung, daß die Sprungrevision nicht statthaft war in den von der Notverordnung vom 14. Juni 1932 betroffenen Ehesachen, die schon damals nur nach Zulassung durch das OLG revisibel waren (RGZ 146, 209). - BVerwG, 04.07.1962 - VI B 55.60
Rechtsmittel
Abgesehen davon würde ein "Nebeneinander" von Berufung und Revision auch dem mit der Einführung der Sprungrevision verfolgten Ziel der Abkürzung des Instanzenweges zuwiderlaufen (vgl. auch RGZ 146, 209 [212]).
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