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| RG, 18.01.1935 - V 347/34 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 146, 317
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 31.05.1965 - VIII ZR 302/63
Wirksame Entstehung eines Verpächterpfandrechts - Anwendbarkeit des faktischen …
Sie wäre nur gerechtfertigt, wenn der Schutzzweck dieser Vorschrift (vgl. RGZ 146, 317, 323) sie erfordern würde. - VG Düsseldorf, 22.04.2015 - 5 K 8185/14
Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Duldung der Zwangsvollstreckung in im …
Rn. 84 Vgl. in diesem Sinne auch Driehaus in Driehaus u.a., Kommentar zum Kommunalabgabenrecht, zu § 8, Rn. 193 b (Stand: September 2010) unter Bezugnahme auf das Reichsgericht, Urteil vom 7. Januar 1936 - VI 170/35 -, RGZ 150, 58, 60 m.w.N. sowie Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Loseblattkommentar zur AO und FGO, zu § 77 AO, Rn. 37 (Stand: August 2011), und zu § 48 AO, Rn. 11 (Stand: Juli 2013) unter Bezugnahme auf das Reichsgericht, Urteil vom 18. Januar 1935 - V 347/34, RGZ 146, 317 ff m.w.N. - BGH, 18.06.1979 - VII ZR 84/78
Durchgriff auf den gesetzlichen Vertreter nach der Abgabenordnung
Es ist seit langem anerkannt, daß eine Steuerforderung der öffentlichen Hand, wenn die Steuerschuld von einem privaten Dritten getilgt wird, nach allgemeinen privatrechtlichen Vorschriften auf den Dritten übergehen kann (BGHZ 39, 319, 323; BGH NJW 1956, 1197 Nr. 4; 1973, 1077 Nr. 3 m.w.N.; RGZ 135, 25; 146, 317, 319;… Alff in BGB-RGRK 12. Aufl. § 268 Rdn. 7).Mit dem Übergang auf den Dritten wird die Steuerforderung aus ihrer hoheitlichen Beziehung gelöst (RGZ 146, 317, 319).
- BGH, 24.02.1956 - I ZR 82/54
Rechtsmittel
Das hat das Reichsgericht bereits wiederholt anerkannt (RGZ 146, 317 ff [319]).
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