Rechtsprechung
| RG, 18.01.1935 - II 266/34 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 146, 325
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 05.02.1987 - I ZR 56/85
"LITAFLEX"; Zeichenrechtsschutz bei fehlendem Geschäftsbetrieb
Das Reichsgericht hat wiederholt entschieden, daß die dem jetzt gültigen § 11 Abs. 1 Nr. 2 WZG entsprechende Bestimmung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 WZG in der damals gültigen Fassung nach dem hierfür maßgeblichen deutschen Recht die öffentliche Ordnung im Sinne des Art. 6 (SUP)quinquies(/SUP) Abschn. B Nr. 3 Satz 2 PVÜ betreffe (RGZ 146, 325, 330, 331 - Fratelli; vgl. auch RGZ 169, 240, 243 - Schwarz-Weiß).Zutreffend hat schon das Reichsgericht (RGZ 146, 325, 332 - Fratelli; RGZ 169, 240, 243 - Schwarz-Weiß) einen Hinweis auf die Zugehörigkeit des Bindungsgrundsatzes zur deutschen öffentlichen Ordnung darin gesehen, daß der Gesetzgeber für Fälle des Verstoßes gegen ihn in § 11 Abs. 1 Nr. 2 WZG die - im deutschen Recht sonst ungewöhnliche - Popularklage eröffnet hat.
- BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 140/62
Anforderungen an die Berücksichtigungspflicht bezüglich Vorratswaren bei Prüfung …
Der in der Zeichenrolle eingetragene Geschäftsbetrieb muß daher dem eingetragenen Zeicheninhaber gehören und von ihm selbst auf seinen eigenen Namen geführt werden (RGZ 146, 325, 331 - Fratelli). - BGH, 23.04.1969 - I ZR 129/67
Beanspruchung von Ausstattungsrechten an einem Katzen-Bildzeichen - Verletzung …
Die Antragsfassung folgt ersichtlich der Regelung in § 10 der VO über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken in der Fassung vom 5. September 1968 (vgl. dazu RG MuW 1927/28, 96; RGZ 146, 325, 332). - BGH, 09.05.1952 - I ZR 128/51
Warenzeichen und Geschäftsbetrieb
Zwar muß nach §§ 1, 8 WZG das Zeichen mit einem bestimmten Geschäftsbetrieb verbunden sei, um rechtswirksam bestehen zu können (RGZ 146, 325 [331]).
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