Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   RG, 26.02.1935 - III 174/34   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1935,479
RG, 26.02.1935 - III 174/34 (https://dejure.org/1935,479)
RG, Entscheidung vom 26.02.1935 - III 174/34 (https://dejure.org/1935,479)
RG, Entscheidung vom 26. Februar 1935 - III 174/34 (https://dejure.org/1935,479)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1935,479) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 147, 144
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 204/52

    Rechtsmittel

    Die Revision vertritt unter Berufung auf RGZ 108, 250 und 147, 144 [147] weiter die Auffassung, dass die allgemeine Sicherungspflicht der Polizei und damit auch ihre Pflicht zur Verhütung strafbarer Handlungen zum mindesten solange noch nicht eine Pflicht gegenüber Dritten sondern nur gegenüber der Allgemeinheit darstelle, als noch keine konkrete Beziehung zu einem bestimmten Dritten hervorgetreten sei und der konkret Geschädigte sich aus der Masse der möglicherweise zu Schädigenden noch nicht herausgehoben habe.

    Als dritter, demgegenüber die Pflicht der Polizei zur Verhütung strafbarer Handlungen besteht, ist nicht nur derjenige anzusehen, der sich aus der Vielzahl der Gefährdeten bereits durch eine bei ihm vorliegende besondere Gefährdung herausgehoben hat, wie das bei dem der Entscheidung RGZ 147, 144 zugrunde liegenden Sachverhalt der Fall war.

  • BGH, 14.12.1959 - III ZR 117/58

    Rechtsmittel

    Der Umstand, daß es sich nicht um die gleiche schädigende Handlung (bei Beklagter: Aufkündigung des Doktorandenverhältnisses; bei MPG: Verweisung aus dem Institut) handeln würde, stände dem nicht entgegen, denn beide Handlungen stünden in engster tatsächlicher Beziehung zueinander; es würde sich um denselben Tatsachenkreis handeln, was zur Anwendung des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB genügt (RGZ 147, 144).
  • BGH, 24.11.1952 - III ZR 164/51

    Amtshaftung für agent provocateur

    Aufgabe der Behörde ist es vielmehr in erster Linie, strafbare Handlungen zu verhindern (RGZ 147, 144).
  • OLG Celle, 21.01.1971 - 3 U 42/70

    Straßenbahnblockade - § 839 BGB, unterlassenes polizeiliches Einschreiten, …

    So hat schon das RG (RGZ 147, 144) bei strafbaren Handlungen eine unbedingte Pflicht der Polizei zum Einschreiten angenommen.
  • BGH, 31.01.1955 - III ZR 117/53

    Rechtsmittel

    Hinsichtlich des Klagegrundes der Amtspflichtverletzung geht das Berufungsgericht von der richtigen Rechtsauffassung aus, daß es zu dem Aufgabenkreis der Polizei gehört, nicht nur Straftaten zu verhindern und, wenn solche begangen worden sind, den Täter zu ermitteln, sondern auch das Eigentum Dritter, das durch etwaige Straftaten gefährdet wird, zu schützen, so sich um die Wiederbeschaffung etwa gestohlenen Gutes zu bemühen, und daß letztere Pflicht nicht nur im öffentlichen Interesse, sondern auch im Interesse des Eigentümers besteht (RGZ 108, 249; 147, 144; 154, 266; OGHZ 4, 263; OLG Stuttgart in DÖV 1951, 671).
  • BGH, 22.01.1953 - III ZR 245/51

    Rechtsmittel

    Die Verhinderung von Handlungen, die objektiv den Tatbestand einer Straftat erfüllen, gehört zur Aufgabe der Polizei; die dahingehende Amtspflicht ist ihr nicht nur zum Schutz der Allgemeinheit, sondern auch dem des einzelnen auferlegt (RGZ 147, 144).
  • BGH, 21.02.1952 - III ZR 27/50

    Rechtsmittel

    Für eine Abwägung nach § 254 BGB ist erst dann Raum, wenn das Maß des beiderseitigen Verschuldens feststeht (RGZ 131, 119 [125]; 139, 304; 147, 144 [148]).
  • BGH, 04.06.1951 - IV ZR 43/51

    Rechtsmittel

    Zu den Aufgaben der Polizei gehört auch der Schutz des Eigentums vor Gefahren, insbesondere vor strafbaren Handlungen (RGZ 147, 144/146).
  • BGH, 04.07.1956 - V ZR 228/54

    Rechtsmittel

    Solange Art und Umfang dieses Verschuldens nicht bei beiden Teilen einwandfrei feststeht, kann auch noch nicht abgewogen werden, "inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teile verursacht worden ist"; man kann nicht - wie das Reichsgericht es ausgedruckt hat - "Gewisses mit Unbekanntem vergleichen" (JW 1931, 1959; vgl. ferner RGZ 131, 119 [125]; 147, 144 [148];… Palandt 15. Aufl. § 254 Anm. 3;… Geigel Haftpflichtprozeß 7. Aufl. S 101).
  • BGH, 29.06.1953 - VI ZR 19/52
    Ebenso wie dabei eine bloße Unterstellung nicht oder nur ausnahmsweise unter besonderen Umständen genügt (RGZ 147, 144 [148];… RGR Kom z BGB 10. Aufl. § 254 Anm. 4), können auch Tatsachen, die das Maß des einer Partei zur Last zu legenden Verschuldens beeinflussen können, nur unter besonderen hier nicht gegebenen Umständen dahingestellt bleiben.
  • BGH, 05.02.1953 - III ZR 81/51

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht