Rechtsprechung
| RG, 01.02.1935 - VII 313/34 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 147, 22
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 30.04.1959 - VII ZR 191/57
Rechtsmittel
Ein Schiedsspruch ist nicht schon deshalb aufzuheben, weil er eine Entscheidung trifft, die vom ordentlichen Gericht im Zivilprozeß nicht hätte erlassen werden können (RGZ 147, 22, 25). - BGH, 10.05.1976 - III ZR 71/74
Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs und Kostenschiedsspruchs - Anpassung …
Ihm können die Parteien eine weitergehende Befugnis zur Rechtsgestaltung, als sie dem ordentlichen Gericht zukommt, einräumen (RGZ 147, 22, 24; BGH LM Nr. 7 zu § 1025 ZPO; NJW 1959, 1493, 1494).
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