Rechtsprechung
| RG, 01.04.1935 - IV 179/34 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 147, 233
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 04.07.1991 - III ZR 101/90
Zulässigkeit einer gemeinsamen Jagdausübungsberechtigung von Jagdpächter und …
Eine gesamthänderische Berechtigung an den Forderungen der "Pächter" aus dem Pachtvertrag ist nicht denkbar, weil der Verpächter nicht sein eigener Schuldner sein kann (vgl. RGZ 147, 233, 243; BGHZ 48, 214, 218;… Soergel/Zeiss, BGB 12. Aufl. Rn. 2 vor § 362). - BGH, 03.12.1954 - V ZR 103/54
Rechtsmittel
Das Reichsgericht hat dazu in RGZ 147, 233 [243] ausgeführt, der angegebene Rechtssatz gelte nur im Bereich des Rechts der Schuldverhältnisse als selbstverständlich, während ihm im Gebiet des Sachenrechts nicht die gleiche Wirkung beigelegt sei (…vgl. auch BGB RGRK, 10. Aufl. Vorbem 2 vor § 241).Durchbrochen ist der Grundsatz dagegen im Wechselrecht und im Recht der Schuldverschreibung auf den Inhaber für den Fall, daß ein Verpflichteter das Recht am Papier erwirbt und den Wechsel bzw. die Schuldverschreibung alsdann wieder begibt (Art. 11 Abs. 3 WG; RGZ 147, 233 [244] unter Betonung der starken Durchsetzung des Rechts der Schuldverschreibung auf den Inhaber mit sachenrechtlichen Einflüssen).
- BFH, 23.07.1975 - I R 23/74
Bank - Eigene Schuldverschreibungen - Rückkauf vor Fälligkeit - Begebene …
Wegen dieser sachenrechtlichen Verselbständigung führt ein vorübergehendes Zusammentreffen von Gläubiger- und Schuldnerschaft grundsätzlich nicht zum Erlöschen von Forderung und Schuld (vgl. Urteil des RG vom 1. April 1935 IV 179/34, RGZ 147, 233 [243, 244]).
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