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| RG, 12.04.1935 - VII 378/34 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 147, 303
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 19.09.1980 - V ZR 132/78
Streit zweier russisch-orthodoxer Kirchenvereinigungen um eine Kirche - Klage auf …
Erstmals in der Berufungsinstanz hatte die Beklagte ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Ersatzanspruchs für Verwendungen geltend gemacht, ohne die gegen sie sprechende Vermutung grober Nachlässigkeit (…vgl. BGH Urt. v. 12. Februar 1951, IV ZR 106/50 = NJW 1951, 358, 359; RGZ 147, 303, 304) zu widerlegen. - BGH, 12.02.1951 - IV ZR 106/50
Inanspruchnahme. Rechtsweg. Blankoverfügung
Solange dies nicht geschehen, ist, werden sie vermutet (RGZ 147, 303). - BGH, 29.03.1961 - V ZR 36/59
Rechtsmittel
Diese Vorschrift setzt keine positive Feststellung grobnachlässigen Verhaltens voraus, vielmehr genügt zur Nichtzulassung bereits die negative Überzeugung des Gerichts, daß das Fehlen von Verschleppungsabsicht oder grober Nachlässigkeit nicht dargetan sei; die Beklagte hätte infolgedessen die Gründe, aus denen die Zeugenbenennung so spät erfolgte, gegenüber dem Berufungsgericht und nicht erst in ihrer Revisionsbegründung angeben müssen (RGZ 147, 303; BGH NJW 1951, 358; Urteil des erkennenden Senats vom 4. Mai 1960, V ZR 163/58, S. 27).
- BGH, 04.05.1960 - V ZR 163/58 Hinsichtlich der verspäteten Beweisantritte ist auch nichts für das Fehlen der Verschleppungsabsicht und der groben Nachlässigkeit, deren Vorliegen vermutet wird, dargetan (vgl. BGH NJW 1951, 358/359; RGZ 147, 303).
- OLG München, 02.12.1981 - 3 U 2313/81
Zahnprothese; Eingliederung einer Zahnprothese; Mangelhafte Eingliederung einer …
Grobe Nachlässigkeit wird vermutet und muss von der Partei widerlegt werden (RGZ 147, 303, 304; BGH, NJW 1951, 358, 359). - BGH, 12.04.1967 - IV ZR 328/65
Rechtsmittel
Die durch Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes vom 27. Oktober 1933 vorgenommene Verlagerung der Beweislast in der Frage der Absicht der Prozeßverschleppung oder der groben Nachlässigkeit auf den Berufungskläger (RGZ 147, 303, 304; BGH NJW 1951, 358, 359) [BGH 12.02.1951 - IV ZR 106/50] kann aber in Ehesachen nicht gelten, wie die zweite Alternative des § 626 ZPO zeigt, nach der die Absicht der Prozeßverschleppung der Partei, die mit dem Vorbringen ausgeschlossen werden soll, nachgewiesen werden muß. - BGH, 29.05.1957 - V ZR 285/56
Rechtsmittel
Der wiederholte Beweisantrag hätte nach § 529 Abs. 2 Satz 2 ZPO von dem Berufungsgericht zudem nur dann zugelassen werden dürfen, wenn das Berufungsgericht die für ihn sprechende Vermutung der Verschleppungsabsicht als widerlegt angesehen hätte (BGH NJW 1951, 358; RGZ 147, 303). - BGH, 02.06.1961 - V ZR 162/59
Rechtsmittel
Zur Nichtzulassung nach § 529 Abs. 3 ZPO genügt die Überzeugung des Gerichts, daß das Fehlen von Verschleppungsabsicht oder grober Nachlässigkeit nicht dargetan sei; die Klägerin hätte deshalb die Gründe, aus denen die Beweisantritte nicht schon in der Berufungsbegründung erfolgten, angeben müssen (RGZ 147, 303; BGH NJW 1951, 358; Urteil des Senats vom 29. März 1961, V ZR 36/59). - BGH, 30.05.1956 - V ZR 215/55
Rechtsmittel
Solange dies nicht geschehen ist, werden diese Voraussetzungen vermutet (RGZ 147, 303 [304]; BGH NJW 51, 359). - BGH, 04.04.1966 - II ZR 89/64
Klage auf Erfüllung einer Wechselverbindlichkeit - Einholung eines …
Vielmehr genügt die negative Überzeugung des Gerichts, das Fehlen der groben Nachlässigkeit sei nicht dargetan, um die Zulassung des neuen Beweismittels auszuschließen (vgl. RGZ 147, 303; BGH NJW 1951, 358, 359) [BGH 12.02.1951 - IV ZR 106/50]. - BGH, 18.05.1956 - VI ZR 317/54
Rechtsmittel
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