Rechtsprechung
| RG, 15.04.1935 - IV 20/35 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 147, 304
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.11.1990 - VIII ZR 13/90
Nachträgliche Unmöglichkeit der Gebrauchsüberlassung; Annahmeverzug des Mieters
Hat daher der Mieter - wie hier die Beklagte hinsichtlich der Zustimmung des Eigentümers - ein bestimmtes Risiko übernommen, so geht es zu seinen Lasten, wenn sich das Risiko dahin verwirklicht, daß er an einem dem vertraglich festgelegten Verwendungszweck entsprechenden Gebrauch der Mietsache gehindert wird (vgl. BGHZ 38, 295, 298; RGZ 147, 304, 309). - BGH, 28.11.1962 - VIII ZR 77/61
Hinderung des Mieters am Gebrauch der Mietsache
Den Gegensatz zu den in der Person des Mieters liegenden Gründen bilden diejenigen, die in der Person des Vermieters, und diejenigen, die in objektiven, weder die Person des Mieters noch die des Vormieter betreffenden Umständen liegen (RGZ 147, 304, 3O9).Es macht daher keinen Unterschied, ob der Grund, der den Mieter am Gebrauch hindert, von ihm überhaupt beeinflusst werden kann oder ob er seiner Einwirkung entzögen ist (RGZ 147, 304, 309).
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