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Rechtsprechung
   RG, 15.04.1935 - IV 20/35   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1935,439
RG, 15.04.1935 - IV 20/35 (https://dejure.org/1935,439)
RG, Entscheidung vom 15.04.1935 - IV 20/35 (https://dejure.org/1935,439)
RG, Entscheidung vom 15. April 1935 - IV 20/35 (https://dejure.org/1935,439)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 147, 304
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 14.11.1990 - VIII ZR 13/90

    Nachträgliche Unmöglichkeit der Gebrauchsüberlassung; Annahmeverzug des Mieters

    Hat daher der Mieter - wie hier die Beklagte hinsichtlich der Zustimmung des Eigentümers - ein bestimmtes Risiko übernommen, so geht es zu seinen Lasten, wenn sich das Risiko dahin verwirklicht, daß er an einem dem vertraglich festgelegten Verwendungszweck entsprechenden Gebrauch der Mietsache gehindert wird (vgl. BGHZ 38, 295, 298; RGZ 147, 304, 309).
  • BGH, 28.11.1962 - VIII ZR 77/61

    Hinderung des Mieters am Gebrauch der Mietsache

    Den Gegensatz zu den in der Person des Mieters liegenden Gründen bilden diejenigen, die in der Person des Vermieters, und diejenigen, die in objektiven, weder die Person des Mieters noch die des Vormieter betreffenden Umständen liegen (RGZ 147, 304, 3O9).

    Es macht daher keinen Unterschied, ob der Grund, der den Mieter am Gebrauch hindert, von ihm überhaupt beeinflusst werden kann oder ob er seiner Einwirkung entzögen ist (RGZ 147, 304, 309).

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