Rechtsprechung
| RG, 31.05.1935 - VII B 9/35 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 148, 131
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 04.10.1984 - VII ZR 162/83
Zulässigkeit des Übergangs von der Feststellungs- zur Leistungsklage
Dies gilt auch im zweiten Rechtszug, denn auch hier ist gemäß § 523 ZPO die Vorschrift des § 264 Nr. 2 ZPO uneingeschränkt anzuwenden (ausführlich hierzu RGZ 148, 131, 132 f; BGH NJW 1979, 925, 926; WM 1975, 827, 828). - BGH, 16.06.1959 - VI ZR 81/58
Teilurteil und Rechtsmittel
Das gilt auch dann, wenn nach Erlaß eines Teilurteils der Kläger die Möglichkeit hätte, die Erweiterung bei dem in der ersten Instanz noch anhängigen Anspruch vorzunehmen; denn das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Klageerweiterung in zweiter Instanz im Falle der Berufung gegen Teilurteile und solchen im Falle der Berufung gegen andere Urteile (RGZ 148, 131).Aus dem vorgenannten Urteil des Reichsgerichts RGZ 148, 131 kann für eine weitergehende Entscheidungsbefugnis des Rechtsmittelgerichts nichts hergeleitet werden; denn Gegenstand dieser Entscheidung war gerade ein Fall echter Klageerweiterung im Sinne des § 268 ZPO, nämlich der Erweiterung der Klage in der Berufungsinstanz um einen in erster Instanz noch nicht geltend gemachten Anspruchsteil.
- BGH, 13.10.1954 - VI ZR 49/54
Rechtsmittel
Will er über die Verteidigung hinausgehen und zu seinem Vorteil Anträge stellen, über die das erstinstanzliche Gericht noch nicht entschieden hatte, so steht ihm zu diesem Zweck nur das Mittel der Anschlussberufung zur Verfügung (RGZ 148, 131 [134]; 156, 291 [294]; RG JW 1938, 895; Stein-Jonas-Schönke I zu § 521).
- BGH, 19.01.1970 - VII ZR 151/58
Vergütung - Beginn der Verjährungsfrist - VOB-Vertrag
Das Einverständnis der Parteien, daß das Berufungsgericht sachlich entscheide, könne zur Begründung der Sachdienlichkeit nicht ausreichen, da die Parteien durch ihre Erklärung nicht das Berufungsgericht als erstinstanzliches Gericht vereinbaren könnten (RGZ 148, 131).Der Hinweis der Revision auf die Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 148, 131 geht fehl.
- BGH, 25.06.1957 - VIII ZR 251/56
Rechtsmittel
Das konnte sie nach ihrem Obsiegen im ersten Rechtszuge nur erreichen, wenn sie sich der Berufung anschloß (RGZ 148, 131, 134; RG JW 1938, 895; BGH LM ZPO § 521 Nr. 4). - BGH, 24.05.1955 - I ZR 25/53
Klageerweiterung im Patentnichtigkeitsstreit
- BGH, 20.09.1974 - IV ZR 164/73
Auseinandersetzung einer Innengesellschaft unter Ehegatten - Vermögensbildung …
So kann der Kläger die Klage in der Berufungsinstanz erweitern, sei es als Berufungskläger oder sei es als Berufungsbeklagter im Wege der Anschlußberufung (RGZ 148, 131, 134; BGHZ 8, 383). - BGH, 05.02.1953 - III ZR 105/51
Zwischenurteil und Teilurteil
Sei der erste Rechtszug durchlaufen, so führt das Reichsgericht aus, könne jede Partei mit Zustimmung des Gegners, bei Sachdienlichkeit sogar ohne dessen Zustimmung, neue Ansprüche in den Rechtsstreit einführen und dadurch den ersten Rechtszug für die Geltendmachung dieser Ansprüche ausschalten (RGZ 148, 131). - BGH, 21.11.1953 - VI ZR 130/52
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem …
Der Gesichtspunkt der Rechtshängigkeit scheidet zwischen zwei Instanzen desselben Rechtszuges aus, und das Berufungsgericht ist deshalb grundsätzlich befugt, die Entscheidung über einen Anspruch auch dann an sich zu ziehen, wenn eine Entscheidung des Gerichts erster Instanz insoweit noch nicht ergangen ist, sondern der betreffende Anspruch nach Erlass eines Teilurteils bei ihm anhängig geblieben war (…Stein-Jonas-Schönke, 17. Aufl. § 529 Anm. IV 2 d; vgl. auch RGZ 148, 131 [133] und BGHZ 8, 383 [385]). - BGH, 15.05.1970 - III ZR 200/67
Missbrauch des schriftlichen Verfahrens - Entscheidung durch das Berufungsgericht …
- BGH, 12.04.1954 - III ZR 65/53
Rechtsmittel
- BVerwG, 27.09.1962 - II C 55.60
Bestehen eines Rechtsanspruch auf Übernahme als Regierungsrat in den Bundesdienst …
- BGH, 28.02.1961 - VI ZR 129/60
Rechtsmittel
- BGH, 01.06.1953 - IV ZB 41/53
Rechtsmittel
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