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Rechtsprechung
   RG, 09.07.1935 - III 29/35   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1935,395
RG, 09.07.1935 - III 29/35 (https://dejure.org/1935,395)
RG, Entscheidung vom 09.07.1935 - III 29/35 (https://dejure.org/1935,395)
RG, Entscheidung vom 09. Juli 1935 - III 29/35 (https://dejure.org/1935,395)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 148, 266
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65

    Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang; …

    Es ist selbst für den verwaltungsrechtlichen Vertrag allgemein anerkannt, daß seine Bindungskraft unter der sogenannten clausula rebus sie stantibus steht und dementsprechend bei einer erheblichen Änderung der Sach- oder Rechtslage entfällt (vgl. Apelt, Der verwaltungsrechtliche Vertrag, 1920 S. 220;… Forsthoff, Lehrbuch 8. Aufl., S. 270 f.; Imboden, Der verwaltungsrechtliche Vertrag, 1958 S. 107 f.; Menger, VerwArch. 52, 210; Schule, VerwArch. 39, 11 und 27; RGZ 148, 266 [269]; KG JW 1925, 2258 [2259] und 1929, 2357 [2358]).
  • BGH, 05.05.1972 - V ZR 63/70

    Formbedürftigkeit der Übereignung von Grundstücken

    So spricht das Reichsgericht in der auch von den Revisionen zitierten Entscheidung RGZ 110, 293 - an das Urteil RGZ 107, 189, 190 anknüpfend - von Rechtsgedanken, die sich sowohl im bürgerlichen als auch im öffentlichen Recht fänden und "in ersterem eine auch auf das letztere anwendbare Fassung" gefunden hätten (vgl. ferner etwa zur Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben, wie er in § 242 Ausdruck gefunden hat, auf Rechtsverhältnisse des öffentlichen Rechts RGZ 148, 266, 269; BVerwGE 6, 204; BVerwG in DÖV 1970, 498, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 13.06.1952 - V ZR 62/51

    Auseinandersetzung zwischen Kirchen-und Schulamt

    Zwar ist die Möglichkeit, auf dem Gebiete des Verwaltungsrechts Verträge öffentlich-rechtlichen Charakters zu schliessen, in Rechtslehre und Rechtsprechung anerkennt (…W. Jellinek, VerwR 3. Aufl S 253 und besonders nachdrücklich Forsthoff, VerwR I § 14 S 208 f; RGZ 110, 294; 148, 266).
  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 366/51

    Rechtsmittel

    Einem solchen Irrtum aber kann rechtliche Bedeutung nur insoweit zugemessen werden, als er selbst auf einer arglistigen Täuschung beruht (RGZ 141, 240 [457]; 148, 266 [267]).
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