Rechtsprechung
| RG, 16.07.1935 - II 379/34 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 148, 278
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 24.09.2013 - II ZB 6/12
Rechtsbeschwerdeverfahren gegen die Bemessung der Berufungsbeschwer bei …
Es ist anerkannt und nicht umstritten, dass der auf die §§ 713, 666 BGB gestützte Auskunfts- und Rechenschaftsanspruch gegenüber dem Geschäftsführer neben den Rechten aus § 716 BGB und aus § 721 BGB selbständige Bedeutung hat (vgl. RG, RGZ 148, 278, 279;… Servatius in Henssler/Strohn, GesellschaftsR, § 713 BGB Rn. 10;… MünchKommBGB/Schäfer, 6. Aufl., § 713 Rn. 8 mwN). - BGH, 15.12.1969 - II ZR 82/68
Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch Erreichung des …
Vielmehr bleibt es bis zur Beendigung der Auseinandersetzung des Gesellschaftsvermögens bestehen (RGZ 148, 278, 280).Eine Einschränkung des Einsichtsrechts kann sich jedoch aus dem Zweck, dem dieses Recht zu dienen bestimmt ist, ergeben (BGHZ 25, 115, 120) [BGH 08.07.1957 - II ZR 54/56] oder nach Treu und Glauben geboten sein (RGZ 148, 278, 281; BGHZ 10, 385, 387 [BGH 28.10.1953 - II ZR 149/52]; BGB-RGRK § 716 Anm. 5).
- BGH, 10.04.1954 - VI ZR 61/53
Rechtsmittel
Der Abzug der Kirchensteuer bei der Rentenberechnung ist vielmehr allein abhängig von der bei der Berechnung des Schadenersatzanspruches vorzunehmenden Vorteilsausgleichung (RGZ 148, 278), die hier stattfinden muß.
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