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Rechtsprechung
   RG, 16.05.1935 - VI 583/34   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1935,425
RG, 16.05.1935 - VI 583/34 (https://dejure.org/1935,425)
RG, Entscheidung vom 16.05.1935 - VI 583/34 (https://dejure.org/1935,425)
RG, Entscheidung vom 16. Mai 1935 - VI 583/34 (https://dejure.org/1935,425)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 148, 48
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 22.09.1970 - VI ZR 193/69

    Haftung - Dienstleistungszeugnis - Handlungsbevollmächtigter - Unterschlagung

    Eine Ausnahme ist geboten, wenn besondere Umstände vorliegen, die nach dem Grundsatz der Billigkeit ein Abwägen des beiderseitigen Verschuldens erfordern (RGZ 148, 48, 57;… Sen. Urt. vom 01.04.1969 - VI ZR 229/67 - LM BGB § 254 [Da] Nr. 27 m.w.N.).
  • BGH, 01.04.1969 - VI ZR 229/67

    Pflicht zur Zahlung der Arbeitnehmeranteile in die Sozialversicherung als …

    Nun ist in der Rechtsprechung für den Tatbestand des § 254 Abs. 1 BGB allerdings der Grundsatz entwickelt worden, daß der vorsätzlich Handelnde in der Regel den Schaden auch nicht teilweise auf den nur fahrlässig bei der Entstehung des Schadens mit wirkenden Geschädigten abwälzen kann (RGZ 148, 48, 57 f; 162, 202, 208; BGH Urteil vom 11. Juli 1958 - VI ZR 158/57 = VersR 1958, 672, 673;… BGB RGRK 11. Aufl. § 254, 76 m.w.N.).

    Stets ist jedoch hervorgehoben worden, daß ein Rechtsgrundsatz des Inhalts, einem vorsätzlich Handelnden sei ganz allgemein versagt, sich unter dem Gesichtspunkt des § 254 BGB auf ein Verschulden des Geschädigten zu berufen, nicht besteht (RGZ 148, 48, 57; HEZ 1, 149, 151).

  • BGH, 20.10.1955 - II ZR 75/54

    Fristlose Kündigung des HVV, Verletzung der Wahrheitspflicht, vereinbarter …

    Das Berufungsgericht, hat wohl richtig erkannt, daß es für die Frage, ob die Beklagte kündigen durfte, weniger auf die tatsächliche Schädigung der Beklagten durch das verbotene Wettbewerbsgeschäft als vielmehr darauf ankommt, ob sie von ihrem subjektiven Standpunkt aus, der allerdings eine beachtliche objektive Grundlage haben muß, ihre Belange bei verständiger kaufmännischer Beurteilung für gefährdet halten durfte (RGZ 148, 48 [57]).
  • BGH, 24.03.1959 - VIII ZR 39/58

    Wichtiger Grund bei belastenden, nicht aufgeklärten Umständen, Verdacht einer …

    Schon das Reichsgericht und das Reichsarbeitsgericht haben wiederholt ausgesprochen, ein wichtiger Grund könne auch vorliegen, wenn unberechtigte Vorwürfe von dritter Seite erhoben würden; es bestehe keine Pflicht des Arbeitgebers, sich schützend vor einen Arbeitnehmer zu stellen, wenn nach vernünftigem Ermessen eine schwere Gefährdung der eigenen Lage damit verbunden sei (RGZ 148, 48, 57; RAG 14, 290, 292;… HGB RGRK 2. Aufl. § 39 a Anm. 6;… Staudinger BGB 11. Aufl. § 626 Nr. 35).
  • BGH, 28.05.1962 - VII ZR 33/61

    Störung des Vertrauensverhältnisses, wichtiger Grund, Wettbewerb, …

    Bei Verletzung eines Wettbewerbsverbots durch einen Handelsvertreter kommt es weniger auf die tatsächliche Schädigung des Unternehmers durch den verbotenen Wettbewerb an als darauf, daß der Unternehmer vernünftigerweise die weitere Wahrnehmung seiner Belange durch den Handelsvertreter als gefährdet und das Vertrauensverhältnis zu ihm als gestört ansehen muß (vgl. RGZ 148, 48, 57; BGH in BB 1956 95).
  • BGH, 09.10.1956 - VI ZR 107/55

    Rechtsmittel

    Darin, daß sich der Beklagte, ohne sich vorher über J. zu erkundigen, von diesem und dem Kläger, die beide vorsätzlich handelten, hat täuschen lassen, brauchte das Berufungsgericht kein mitwirkendes Verschulden im Sinne des § 254 BGB zu erblicken (RGZ 76, 313 [323]; 148, 48 [57/58]; 162, 202 [208]; RAG DJ 1938, 561 [563]).
  • BGH, 09.02.1966 - VIII ZR 137/64

    Möglichkeit der Lösung von einer Vereinbarung über die Anwendung deutschen Rechts …

    Hierfür kommt es darauf an, ob die Beklagte von ihrem Standpunkt aus, der allerdings eine beachtliche objektive Grundlage haben muß, ihre Belange bei verständiger kaufmännischer Beurteilung als gefährdet ansehen durfte (vgl. RGZ 148, 48, 57; BGH Urt.v. 20. Oktober 1955 - II ZR 75/54 - S. 9).
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