Rechtsprechung
| RG, 18.10.1935 - VII B 16/35 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 149, 31
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.06.1954 - II ZB 6/54
Selbstständige Nachprüfung einer Kostenentscheidung i.R.e. Feststellungsantrags …
#Der Beklagte hat nun versucht, durch die Fassung seines Berufungsantrages eine Nachprüfung der Entscheidung des Landgerichts zu erreichen, obwohl er infolge der Zahlung der Urteilssumme in der Hauptsache nicht mehr beschwert war (RGZ 149, 31). - BGH, 07.12.1960 - VIII ZB 31/60
Rechtsmittel
Mit Recht hat das Berufungsgericht angenommen, daß durch die vor Einlegung der Berufung erfolgte Zahlung der Hauptsumme, die in Anerkennung der Verpflichtung zur Leistung erfolgt ist, insoweit die Beschwer weggefallen ist, Diese Ansicht hatte bereits das Reichsgericht vertreten (RGZ 149, 31); auch der Bundesgerichtshof ist ihr in dem von dem Berufungsgericht erwähnten Urteil vom 24. Juni 1953 - II ZR 200/52 - (LM ZPO § 91 a Nr. 4) gefolgt, er hat überdies noch weitergehend ausgesprochen, daß selbst dann, wenn der Rechtsmittelkläger seine bei Einlegung des Rechtsmittels vorhandene Beschwer durch eine aus freien Stücken vorgenommene Befriedigung des Gegners beseitigt, die Revision unzulässig wird (…BGH Urt. v. 16. Januar 1951 - NJW 1951, 274 m. Anm. von Wilde in LM ZPO § 546 Nr. 1 u. 2; nicht veröffentlichter Beschluß des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1956 - VIII ZR 44/56 -).
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