Rechtsprechung
| RG, 26.01.1886 - Rep. III. 256/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anfechtung einer vor Entstehung der Forderung des Gläubigers vorgenommenen Rechtshandlung eines Schuldners; Anfechtung der Abtretung von bereits mit Pfandrechten belasteten Vermögensstücken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 15, 62
Wird zitiert von ...
- BGH, 16.05.1979 - VIII ZR 156/78
Zahlung einer Restkaufpreisforderung - Voraussetzungen für eine Anfechtung - …
Eine Gläubigerbenachteiligung läßt sich nicht mit dem Argument verneinen, daß die auf dem veräußerten Grundstück ruhenden Belastungen den Grundstückswert ausschöpften, so daß der Klägerin schon vor der Veräußerung kein für eine Zwangsvollstreckung greifbarer Wert zur Verfügung gestanden habe (vgl. RGZ 15, 62, 65; …Eine Anfechtung nach § 3 AnfG kann nur begründet sein, wenn die angegriffene Rechtshandlung des Schuldners und die Benachteiligung des anfechtenden Gläubigers ursächlich zusammenhängen, wenn sich also die Befriedigung des Gläubigers günstiger gestaltet hätte, falls die Handlung unterblieben wäre (RGZ 15, 62, 63; 39, 89, 92; 64, 339, 342; 150, 42, 45; Böhle-Stamschräder a.a.O. § 1 Anm. IV, 7; Jaeger a.a.O. § 1.
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