Rechtsprechung
| RG, 28.01.1936 - II 233/35 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 150, 115
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 04.06.1962 - IV C 38.62
Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich - Ausführung der …
Der erkennende Senat läßt dahingestellt, ob es trotz dieses Unterschieds im Wortlaut angängig wäre, auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren z.B. mustermäßige (typische), von einer Seite ausgearbeitete, von der anderen Seite anstandslos angenommene Vertragsbedingungen, die wie eine Norm gleicherweise für eine Vielheit von Vertragsverhältnissen in weiten Gebieten gelten sollen (RGZ 150, 115; RArbG JW 1938, 2061), als revisionsfähig zu behandeln. - BGH, 08.11.1951 - IV ZR 49/50
Rechtsmittel
Die Befugnis des Revisionsgerichts, den Vertrag unbeschränkt auszulegen, ist daher in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts zu bejahen (RGZ 144, 301 [304]; 149, 96 [99]; 150, 115 [116]).
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