Rechtsprechung
| RG, 07.02.1936 - III 127/35 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 150, 210
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60
Rechtsmittel
Diese Beweisregel gilt bei typischen Geschehens ablaufen auch im Dienstunfallrecht (RGZ 150, 210 [215]), sie wird ebenfalls vom Bundessozialgericht in dem diesem verwandten Arbeitsunfallrecht angewendet (vgl. BSGE 8, 245 [247]; 10, 46 [50]). - BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 22.99
Meldefrist für Dienstunfall; Meldung eines Dienstunfalls nach Ablauf der …
Dass er nur mit einer solchen Möglichkeit rechnete oder rechnen musste, genügt nicht (vgl. RGZ 82, 224 ; 150, 210 ; BVerwGE 24, 289 ). - BVerwG, 06.07.1966 - VI C 124.63
Rechtsmittel
Es ist zwar richtig, daß die Dienstunfallfolge nicht schon "bemerkbar" geworden ist, wenn der Verletzte nur mit der Möglichkeit eines Zusammenhanges seiner Beschwerden mit dem Dienstunfall rechnet, er muß sich vielmehr die Überzeugung von der Wahrscheinlichkeit eines Kausalzusammenhanges verschafft haben oder haben verschaffen können (so RGZ 82, 224 [225 ff.] und 150, 210 [213]; ähnlich Plog-Wiedow, BBG § 150 RdNr. 13;… Fischbach, BBG, 3. Aufl., § 150 Anm. II und Bochalli, BBG, 2. Aufl., § 150 Anm. 2).
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