Rechtsprechung
| RG, 07.02.1936 - VII 224/35 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 150, 227
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 12.05.1960 - II ZR 212/58
Eingreifen der kleinen Kfz-Ausschlussklausel und der großen Kfz-Ausschlussklausel …
Der einheitliche Haftpflicht-Versicherungsanspruch wird schon in diesem Zeitpunkt fällig (RGZ 150, 227; RG JW 1936, 3531).Wie schon in RGZ 150, 227 [231] dargelegt ist, steht dieser rechtlichen Beurteilung auch nicht der Umstand entgegen, daß der einheitliches auf Befreiung und Rechtsschutz gerichtete Hauptanspruch des Haftpflichtversicherten unter den in § 154 (und § 156 Abs. 2) VVG genannten Voraussetzungen zu den dort bezeichneten Zeitpunkten in einen Zahlungsanspruch verwandelt werden kann (BGH VersR 1956, 187).
- BGH, 20.01.1971 - IV ZR 1134/68
Inanspruchnahme des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Verjährung des Anspruchs des …
Bei Anwendung dieser von der Rechtsprechung entwickelten und heute allgemein anerkannten Grundsätze (RGZ 150, 227, 231; BGH LM Nr. 3 zu § 2 AHaftpflichtVB VersR I960, 554; VersR 1966, 229;… Bruck/Möller/Johannsen, W G 8. Aufl. IV Anm. B 48/49;… Prölss/Martin, W G 18. Aufl. § 149 Anm. 1;… Stiefel/Wussow, AKB 7. Aufl. § 10 Anm. 6) ist die Verjährung des Anspruchs auf Versicherungsschutz, der Frau M l U H a l s mitversicherter Fahrerin gegen die Beklagte zustand, spätestens mit dem Ablauf des Jahres 1959 vollendet. - BGH, 13.07.1959 - II ZR 45/58
Rechtsmittel
Die Freistellungspflicht wurde fällig, sobald der Beklagten mitgeteilt wurde, daß die sowjetische Militärbehörde auf Grund des Unfalls Haftpflichtansprüche gegen den Kläger erhob (RGZ 150, 227 [229]).
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