Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   RG, 19.02.1936 - V B 1/36   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1936,493
RG, 19.02.1936 - V B 1/36 (https://dejure.org/1936,493)
RG, Entscheidung vom 19.02.1936 - V B 1/36 (https://dejure.org/1936,493)
RG, Entscheidung vom 19. Februar 1936 - V B 1/36 (https://dejure.org/1936,493)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1936,493) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 150, 289
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 29.08.2012 - XII ZR 154/09

    Gerichtliche Geltendmachung von auf einen Sozialhilfeträger übergegangenen …

    Der Übertragung von Unterhaltsansprüchen zum Zwecke einer gerichtlichen Beitreibung wird entgegen der Ansicht der Hansestadt L. kein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen der Sozialbehörde und dem Hilfeempfänger zugrunde liegen (vgl. zu diesem Abwägungskriterium RGZ 150, 289, 291; OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 1299, 1300).
  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01

    Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des …

    Mag man auch von einem Rechtsformwechsel in Verbindung mit einer partiellen Gesamtrechtsnachfolge sprechen (so Rapp ZfIR 2001, 754/755), so bedingt dies nicht zwangsläufig und insbesondere dann nicht den Übergang vertraglich begründeter Vertrauenspositionen (…siehe Widmann/Mayer UMWG § 132 Rn. 35;… Lutter/Teichmann UmwG 2. Aufl. § 132 Rn. 40;… Lutter/Grunewald § 20 Rn. 13;… unklar Dehmer UMWG 2. Aufl. § 20 Rn. 66; vgl. auch RGZ 150, 289/291), wenn der übertragende Rechtsträger eine natürliche Person ist (…a.A. Rapp aaO;… wohl auch Vossius in Widmann/Mayer § 20 Rn. 322).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.1990 - 3 Wx 159/90

    Übergang des Amtes des WEG-Verwalters im Wege der Gesamtrechtsnachfolge

    Ob insofern im Falle der Umwandlung oder Verschmelzung juristischer Personen eine andere Beurteilung gerechtfertigt ist (vgl. hierzu RGZ 150, 289;… Steffen in: RGRK, 12. Aufl., § 673 Rdnr. 7), kann dahingestellt bleiben.

    Wird einer juristischen Person (z. B. AG, KGaA) eine Grundbuch-Vollmacht erteilt, so ist hierfür ihr Kredit und ihr Geschäftsbetrieb maßgebend, der sie zur Erfüllung der Aufgaben des Grundbuchvertreters besonders geeignet erscheinen läßt (RGZ 150, 289).

  • LG Koblenz, 11.06.1997 - 2 T 319/97

    Übergang einer Vollmacht auf die übernehmenden Rechtsträger

    Entgegen der Ansicht des Grundbuchrichters können die seitens des RG ( RGZ 150, 289, 291) für die Verschmelzung einer (übertragenden) AG mit einer anderen (übernehmenden) AG herausgearbeiteten Gesichtspunkte zur Fortdauer der Bevollmächtigung auch auf den Fall der Verschmelzung zweier GmbH's nach den §§ 19 ff. des Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Gewinn- und Verlustrechnung (KapErhG, BGBl. 1, 1980, 836, 844) übertragen werden.
  • BVerwG, 18.07.2013 - 3 B 84.12

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Kartoffelerzeuger; Wirksamkeit der …

    Hierzu beruft sie sich auf den Beschluss des Reichsgerichts vom 19. Februar 1936 (- RG V B 1/36 - RGZ 150, 289), dem das Oberverwaltungsgericht widerspreche.
  • OLG Köln, 24.09.2003 - 2 Wx 28/03

    Bindung des Verwalteramts einer Wohnungseigentümergemeinschaft an die Person des …

    Ob bei einer Verschmelzung einer Aktiengesellschaft, die gemäß § 1189 BGB als Grundbuchvertreterin bestellt war, die Vertreterstellung auf die übernehmende Gesellschaft übergeht (vgl. RGZ 150, 289), hat der Senat nicht zu entscheiden.
  • LG Düsseldorf, 04.04.1985 - 25 T 126/85

    Bestehenbleiben einer Vollmacht nach Umwandlung der bevollmächtigten KG in eine …

    Im Falle der Umwandlung einer Gesellschaft und dem damit verbundenen Rechtsverlust der bisherigen Gesellschaft steht der Übergang des Vermögens dem Tode einer natürlichen Person gleich ( RGZ 123, 289 ; 150, 289).

    Im Falle der Umwandlung einer Gesellschaft und dem damit verbundenen Rechtsverlust der bisherigen Gesellschaft steht der Übergang des Vermögens dem Tode einer natürlichen Person gleich ( RGZ 123, 289 ; 150, 289).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht