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Rechtsprechung
   RG, 17.03.1936 - VII 207/35   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1936,473
RG, 17.03.1936 - VII 207/35 (https://dejure.org/1936,473)
RG, Entscheidung vom 17.03.1936 - VII 207/35 (https://dejure.org/1936,473)
RG, Entscheidung vom 17. März 1936 - VII 207/35 (https://dejure.org/1936,473)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 150, 371
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 14.07.1988 - V ZR 308/86

    Rechtsfolgen der Zahlung des nicht persönlich schuldenden Sicherungsgebers; …

    Eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift auf die Grundschuld ist nach zutreffender herrschender Auffassung ausgeschlossen (RGZ 150, 371, 374; KG NJW 1961, 414, 415;… H. Westermann, Sachenrecht 5. Aufl. § 115 II 2 b;… Erman/Räfle, BGB 7. Aufl. § 1192 Rdn. 5; offengelassen in BGHZ 80, 228, 230).

    c) Gleichwohl könnte die aus der Grundschuld befriedigte Klägerin nicht mehr die persönliche Forderung gegen den Beklagten geltend machen, wenn sie schon durch Zahlung auf die Grundschuld volle Deckung erlangt hätte (RGZ 150, 371, 374).

  • BGH, 27.03.1981 - V ZR 202/79

    Fortbestand der persönlichen Forderung nach Ablösung einer Sicherungsgrundschuld

    Die Ansicht, daß im Fall von Sicherungsgrundschulden dann, wenn persönlicher und dinglicher Schuldner nicht identisch sind, eine Ablösung der Grundschuld durch den Grundstückseigentümer den Bestand der persönlichen Forderung nicht berührt (sofern aus Vereinbarungen des Einzelfalles nichts Gegenteiliges herzuleiten ist), entspricht der herrschenden Meinung (siehe u. a. RGZ 150, 371 (374); KG, NJW 1961, 414 (415 a. E.);… Soergel-Baur, BGB, 11. Aufl., §§ 1191, 1192 Rdnr. 35;… dem Ergebnis nach auch Staudinger-Scherübl, BGB, 11. Aufl., § 1143 Rdnr. 3e;… Baur, SachenR, 10. Aufl., S. 413 f.;… Westermann, SachenR, 5. Aufl., S. 584); der erkennende Senat schließt sich ihr an (für den Fall der Identität von persönlichem und dinglichem Schuldner s. dagegen Senat, NJW 1980, 2198).
  • BGH, 11.01.1979 - III ZR 58/77

    Rückerstattung von Zahlungen auf eine chon erloschene Darlehensverbindlichkeit - …

    Denn diese Erfüllungswirkung würde, wie in RGZ 150, 371, 374 ausgeführt ist,; nur im Verhältnis zu dem Gläubiger der gesicherten Forderung, hier der Beklagten, eintreten (zur Frage der Pfändung eines etwa der Frau LB zustehenden Anspruchs aus Darlehen vgl. unten).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob Frau LB dadurch, daß sich die Beklagte aus den Sicherungsgrundschulden befriedigt hat, einen (von der Beklagten ebenfalls gepfändeten) Anspruch auf Abtretung des gesicherten Darlehensrückzahlungsanspruchs erlangt hat (vgl. RGZ 150, 371, 374; KG NJV 1961, 414, 415;… Soergel/Baur a.a.O. § 1192 Rdn. 35 m.w.Nachw.).

  • BGH, 26.05.1994 - IX ZR 159/93

    Gesellschafter einer im Rahmen eines sogenannten Bauherrenmodells gegründeten …

    Handelte es sich um unmittelbar verwertbare Sicherheiten, etwa aufgrund einer Sicherungsübereignung oder Sicherungsabtretung, hat der Kläger infolge der Ablösung oder der Verwertung zwar nicht die Forderungen selbst, wohl aber einen schuldrechtlichen Anspruch auf deren Abtretung erlangt (vgl. RGZ 150, 371, 374;… Scholz/Lwowski, Das Recht der Kreditsicherung 6. Aufl. Rdnr. 265, 290;… zum schweizerischen Recht vgl. Honsell/Girsberger, Obligationenrecht I 1992 Art. 170 Rdnr. 10;… v. Tuhr/Escher, Allgemeiner Teil des schweizerischen Obligationenrechts Bd. II 3. Aufl. S. 355).
  • BGH, 20.03.1986 - II ZR 282/84

    Aufrechenbarkeit eines gesellschaftsrechtlichen Ausgleichsanspruches im …

    Die herrschende Meinung verneint dies und wendet den für die Hypothek geltenden § 1143 BGB für die Grundschuld nur dahin entsprechend an, daß die Grundschuld auf den zahlenden Grundstückseigentümer übergeht, nicht aber auch die gesicherte Forderung (RGZ 150, 371;… Mattern in BGB-RGRK 12. Aufl. § 1143 Rdnr. 22 m.w.N.;… anders - beiläufig - Sen.Urt. v. 9.5.1960 - II ZR 95/58, WM 1960, 720; offengelassen in BGHZ 80, 228, 231).
  • BGH, 11.01.1979 - III ZR 57/77

    Die der Bestellung einer Grundschuld zugrunde liegende Sicherungsabrede - …

    Es kann dahingestellt bleiben, ob Frau LB dadurch, daß sich die Klägerin aus den Sicherungsgrundschulden befriedigt hat, einen (von der Klägerin ebenfalls gepfändeten) Anspruch auf Abtretung des gesicherten Darlehensrückzahlungsanspruchs erlangt hat (vgl. RGZ 150, 371, 374; KG NJW 1961, 414, 415;… Soergel/Baur BGB 11. Aufl. § 1192 Rdn. 35 m.w.Nachw.).
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