Rechtsprechung
| RG, 17.12.1935 - III 66/35 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 150, 9
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 26.11.1954 - V ZR 58/53
Enteignungscharakter von Bausperren
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 25.06.1957 - III ZR 24/56
Rechtsmittel
Die Rechtsprechung hat deshalb auch anerkannt, daß derartige Baudispensverträge grundsätzlich zulässig sind (RGZ 133, 363; 134, 25; 150, 9). - BGH, 17.04.1953 - V ZR 116/52
Rechtsweg bei Enteignung
Es handelt sich hier nicht um einen Zwangseingriff in das Eigentum, für den erst durch die Entschädigung ein Ausgleich geschaffen wird, wie dies bei Landabtretungsauflagen nach dem Wohnsiedlungsgesetz und bei Festsetzung von Baufluchtlinien der Fall ist (Hamb OVG in DVBl 1951, 181; RGZ 128, 18 [25 ff]; 132, 69), sondern um eine Gegenleistung für das, was der Enteignungsbegünstigte erhält (vgl. RGZ 150, 9 [14]).
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