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Rechtsprechung
   RG, 13.03.1936 - II 183/35   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1936,476
RG, 13.03.1936 - II 183/35 (https://dejure.org/1936,476)
RG, Entscheidung vom 13.03.1936 - II 183/35 (https://dejure.org/1936,476)
RG, Entscheidung vom 13. März 1936 - II 183/35 (https://dejure.org/1936,476)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 151, 10
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 09.05.1952 - I ZR 128/51

    Warenzeichen und Geschäftsbetrieb

    Es verbleibt vielmehr unter Fortbestehen der Berechtigung zur Ausübung der sich aus ihm ergebenden Rechte bei dem Inhaber bis zu dem Zeitpunkt, in dem es wieder mit einem dem früheren entsprechenden Geschäftsbetrieb vereinigt wird oder in dem der ruhende Geschäftsbetrieb zumutbarerweise wiedereröffnet werden könnte (anders im allgemeinen RGZ 56, 369; RGZ 151, 10).

    Solange die Löschung des Zeichens nicht herbeigeführt ist, z.B. auf Klage aus § 11 Abs. 1 Nr. 2, bleibt das Warenzeichen formell bestehen, freilich behaftet mit dem Mangel der inneren Rechtsunwirksamkeit als Folge der Trennung vom Betrieb, so daß die Eintragung in der Zeichenrolle nur noch formale Bedeutung besitzt (RGZ 151, 10 [17, 18] Nafalan).

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