Rechtsprechung
| RG, 13.03.1936 - II 183/35 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1936,476) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 151, 10
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.05.1952 - I ZR 128/51
Warenzeichen und Geschäftsbetrieb
Es verbleibt vielmehr unter Fortbestehen der Berechtigung zur Ausübung der sich aus ihm ergebenden Rechte bei dem Inhaber bis zu dem Zeitpunkt, in dem es wieder mit einem dem früheren entsprechenden Geschäftsbetrieb vereinigt wird oder in dem der ruhende Geschäftsbetrieb zumutbarerweise wiedereröffnet werden könnte (anders im allgemeinen RGZ 56, 369; RGZ 151, 10).Solange die Löschung des Zeichens nicht herbeigeführt ist, z.B. auf Klage aus § 11 Abs. 1 Nr. 2, bleibt das Warenzeichen formell bestehen, freilich behaftet mit dem Mangel der inneren Rechtsunwirksamkeit als Folge der Trennung vom Betrieb, so daß die Eintragung in der Zeichenrolle nur noch formale Bedeutung besitzt (RGZ 151, 10 [17, 18] Nafalan).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.