Rechtsprechung
| RG, 21.04.1936 - II 274/35 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 151, 139
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 16.03.1954 - I ZR 179/52
Auschließlichkeitsvereinbarung
Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, sind die Dekartellierungsgesetze auch auf Genossenschaften anwendbar (BGHSt 4, 94 und das ebenfalls zum Abdruck bestimmte Urteil vom 15. Dezember 1953 - 5 StR 238/53 -, NJW 1954, 320; ebenso für das Verhältnis von Genossenschaftsgesetz und Verordnung gegen Mißbrauch wirtschaftlicher Machtstellungen vom 2. November 1923 - Kartellverordnung - RGZ 151, 139). - BGH, 12.12.1978 - KZR 15/77
Änderung eines Genossenschaftsstatuts - Schriftliche Erklärung des Beitritts …
Dementsprechend kann es auch dahingestellt bleiben, ob eine Kündigung nach § 13 GWB nur auf die wettbewerbsbeschränkenden Verpflichtungen zu beziehen wäre und nur diese zum Erlöschen brächte, also nicht die Mitgliedschaft in der Genossenschaft als solche und damit auch nicht die übrigen genossenschaftlichen Verpflichtungen des Kündigenden (vgl. hierzu RGZ 151, 139, 151 ff).
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