Rechtsprechung
| RG, 22.05.1936 - III 237/35 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1936,429) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 151, 187
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64
Beamtenwitwe
Die Beamtenwitwe tritt mit der Wiederheirat in einen anderen Familienverband ein und scheidet damit aus dem Kreis derer aus, für die dem Dienstherrn die Fürsorgepflicht obliegt (vgl. RGZ 151, 187 [190]). - BGH, 31.01.1955 - III ZR 284/53
Witwengeld bei Aufhebung der neuen Ehe
Aus dem Gedanken, daß nur eine neue gültige Ehe eine "Wiederverheiratung" im Rechtssinn ist, hat das Reichsgericht (in RGZ 88, 327; JW 1913, 739; vgl. auch RGZ 151, 187; 156, 340) den Grundsatz entwickelt, daß nur im Falle einer auf Nichtigkeits- oder Anfechtungsklage rückwirkend für nichtig erklärten neuen Ehe der Beamtenwitwe der Anspruch auf das Witwengeld wiederauflebe, da dann die Rechtslage so angesehen werden muß, wie wenn diese neue Ehe niemals geschlossen worden wäre.Dieser Gedanke hat seinen Niederschlag gefunden in der 1. DVO zum DBG Nr. 2 zu § 97 (RGBl 1937 1, 669; vgl. Nadler-Wittland DBG 1938 § 133 Anm. 18 S. 143) mit gewissen, hier nicht interessierenden Einschränkungen für den Fall, daß die Beamtenwitwe den Nichtigkeits- oder Anfechtungsgrund kannte (vgl. RGZ 151, 187; 156, 340; hiergegen insbesondere Reuß in JW 1938, 811 in seiner Anmerkung zum letztzitierten Urteil).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.