Rechtsprechung
| RG, 08.05.1936 - III 187/35 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 151, 385
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 10.06.1974 - III ZR 89/72
Bezirksschornsteinfegermeister - § 839 BGB, § 1 Abs. 3 prStHG, "Gebührenbeamter"
Für die Staatshaftungsgesetze galt und gilt daher nach wie vor der weitere, an die Wahrnehmung von Staatshoheitsaufgaben geknüpfte Beamtenbegriff (ebenso RGZ 151, 385, 387; Fischbach, Kommentar zum BRÄndG 1933 § 3 Anm. I; Heilberg Beamtenhaftung 1929 S. 24). - BGH, 15.10.1953 - III ZR 329/52
Rechtsmittel
Wenn dagegen ein Schaden verursacht ist durch Handlungen oder Unterlassungen verschiedener Personen, von denen die einen als Beamte ihre Amtspflicht verletzt, die anderen als Nichtbeamte eine unerlaubte Handlung begangen haben sollen, dann gelten für das Verhalten jener die Bestimmungen des § 839 BGB, für das Verhalten dieser die der §§ 823 ff BGB; insbesondere auch § 831 BGB (vgl. RGZ 151, 385 [386]; 155, 257 [272]).
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